Kerstin Schreyer, Alexander König, Alfons Brandl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen und anschließend zu berichten, wie eine stärkere Zusammenarbeit der Kommunen bei der Erstellung von gemeinsamen Ausbauplänen für die erneuerbaren Energien im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel unterstützt werden kann, um dadurch eine koordinierte und damit schnelle und effiziente Planung und Errichtung der dafür notwendigen Verteilernetze und Umspannwerke zu erreichen.
Netzbetreiber sind nach § 8 Absatz 1 EEG dazu verpflichtet, Erneuerbare Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig an ihr Netz anzuschließen. Jeder Antrag auf Netzanschluss ist allerdings mit umfangreichen Prüfungen seitens der Netzbetreiber verbunden, um einen technisch und wirtschaftlich günstigen Anschluss sicherzustellen. Dies führt in der Praxis sowohl zu einem erheblichen zeitlichen Verzug beim Anschluss der Erneuerbaren Energien Anlagen als auch zu erheblichen Kosten, die dann über die Netzentgelte von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen. Eine koordinierte Planung und Erstellung der Ausbaupläne für die erneuerbaren Energien, wie es in einigen bayerischen Regionen bereits praktiziert wird, kann hier deutliche Verbesserungen bewirken, da der Anschluss der Erneuerbare Energien-Anlagen und der dafür notwendige Ausbau der Verteilernetze und Umspannwerke dann entsprechend dieser Pläne regional vorausschauend und effizient geplant werden kann.