Petra Guttenberger, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tobias Reiß, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Josef Schmid, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Gabi Schmidt, Alexander Hold, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, auf welche Art und Weise das bestehende Gewaltpräventionskonzept in den einzelnen Flüchtlingsunterkünften kommuniziert wird.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass das bestehende Bayerische Gewaltschutzkonzept auch in den Unterkünften der Anschlussunterbringung konsequent im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umgesetzt wird und im Anschluss hierzu zu berichten.
Am 24.11.2022 fand im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration eine Anhörung zum Thema -Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften- statt. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Freistaat Bayern das wichtige Thema des Gewaltschutzes der in den bayerischen Flüchtlingsunterkünften untergebrachten Menschen ernst nimmt und eine Spitzenstellung einnimmt. Insbesondere die ANKER-Zentren bieten umfassende Schutzmöglichkeiten und Betreuungsangebote für vulnerable Gruppen. Bayern zeigt Herz und Verantwortung für alle Schutzbedürftigen.
Aufgrund der Vielzahl an Menschen, die derzeit nach Deutschland und auch nach Bayern kommen, stehen die Flüchtlingsunterkünfte aber vor großen Herausforderungen. Daher muss es das Ziel der Staatsregierung sein, den Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften noch weiter zu verbessern.
Aus diesem Grund soll die Staatsregierung berichten, wie genau das Gewaltpräventionskonzept in den einzelnen Unterkünften kommuniziert wird. Zudem soll die Staatsregierung darauf hinwirken, dass dieses Konzept auch in allen Einrichtungen der Anschlussunterbringung Anwendung finden kann und hierüber anschließend berichten.