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Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften weiter verbessern III: Unterbringung und Betreuung gewaltbetroffener Flüchtlingskinder

14.03.2023 - Antrag | 18/29206

Initiatoren:
Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Gabi Schmidt, Alexander Hold, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird gebeten zu berichten, welche besonderen Maßnahmen zum Schutz von Familien mit Kindern in Flüchtlingsunterkünften unternommen werden.


Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen zur sicheren Unterbringung und Förderung speziell für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) bestehen.



Am 24.11.2022 fand im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration eine Anhörung zum Thema -Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften- statt. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Freistaat Bayern das wichtige Thema des Gewaltschutzes der in den bayerischen Flüchtlingsunterkünften untergebrachten Menschen ernst nimmt und eine Spitzenstellung einnimmt. Insbesondere die ANKER-Zentren bieten umfassende Schutzmöglichkeiten und Betreuungsangebote für vulnerable Gruppen. Bayern zeigt Herz und Verantwortung für alle Schutzbedürftigen.


Aufgrund der Vielzahl an Menschen, die derzeit nach Deutschland und auch nach Bayern kommen, stehen die Flüchtlingsunterkünfte vor großen Herausforderungen. Ein besonderer Schutz ist insbesondere für junge Menschen in Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind Gewaltschutzkonzepte gerade auch in diesen Einrichtungen von besonderer Bedeutung. Die Staatsregierung wird daher gebeten zu berichten, welche besonderen Maßnahmen zum Schutz von Familien mit Kindern in Flüchtlingsunterkünften unternommen werden


Insbesondere unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Deshalb sind die Jugendämter nach § 42 a SGB VIII auch dazu verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist von den jeweils zuständigen Jugendämtern dann der konkrete Hilfebedarf zu ermitteln und sicherzustellen. Die Sicherstellung des Kindeswohls hat dabei oberste Priorität.


Auch in diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung gebeten zu berichten, welche besonderen Maßnahmen zur sicheren Unterbringung und auch Förderung von UMAs bestehen.

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