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Lehrerstellenbesetzung

27.10.2022 - Antrag | 18/29242

Initiatoren:
Gudrun Brendel-Fischer, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Ludwig Spaenle, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Tobias Gotthardt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwiefern durch technische Hilfsmittel (z. B. ein Portal der Schulaufsicht) Grund- und Mittelschulen dabei unterstützt werden können, noch nicht abgerufene Personalreserven zu aktivieren, um offene Stundenbedarfe, die sich nach Abschluss der Klassenbildung durch Vertretungsnotwendigkeiten ergeben, bestmöglich abzudecken.


Dabei sollen gezielt Lehrkräfte, die zum aktuellen Zeitpunkt in familienpolitischer Teilzeit tätig sind oder sich in familienpolitischer Beurlaubung bzw. in Elternzeit befinden, die Möglichkeit erhalten, sich (ggf. auch unabhängig von ihrem eigentlich zugewiesenen Dienstort) für entsprechende Einsätze kurzfristig zur Verfügung zu stellen und so einen aktiven Beitrag zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zu leisten.



Im Verlauf eines Schuljahres entstehen an Grund- und Mittelschulen kurzfristige oder auch langfristige Personalausfälle (z. B. durch die Erkrankung einer Lehrkraft oder durch den Eintritt in den gesetzlichen Mutterschutz bzw. in Elternzeit). Dabei kann es aufgrund ungünstiger regionalspezifischer Umstände auch dazu kommen, dass zeitweise keine Lehrkräfte der Mobilen Reserve zur Verfügung stehen, um entsprechende Vertretungsbedarfe aufzufangen.


Gleichzeitig gibt es Lehrkräfte, die bereit wären, (ggf. auch zeitweise) ihr individuelles Stundenmaß zu erhöhen oder aus der familienpolitischen Beurlaubung in die familienpolitische Teilzeit bzw. aus der Elternzeit in die Teilzeit in Elternzeit zu wechseln, sofern die Rahmenbedingungen des Einsatzes mit ihren jeweiligen Lebensumständen vereinbar sind.


Gelingt es, über ein Portal der Schulaufsicht diese Personalreserven zu mobilisieren, so profitieren davon sowohl die Schulen als auch die betreffenden Lehrkräfte.

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