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Subsidiaritätsangelegenheit:
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, COM (2023) 242 final, BR-Drs. 189/23

22.05.2023 - Antrag | 18/29269

Initiatoren:
Gerhard Hopp, Alexander König, Winfried Bausback, Alex Dorow, Karl Freller, Johannes Hintersberger, Florian Streibl, Fabian Mehring, Tobias Gotthardt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag stellt fest, dass gegen den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, COM (2023) 242 final, BR-Drs. 189/23, Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken bestehen.


Der Landtag schließt sich damit der Auffassung der Staatsregierung an und lehnt den Verordnungsvorschlag ab.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei den Beratungen des Bundesrates auf die Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken hinzuweisen. Sie wird ferner aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass diese Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrates finden.


Im Einzelnen:


Der Landtag lehnt die im Rahmen der Änderung der sog. -Haushaltsrahmenrichtlinie- geplante Verpflichtung der Mitgliedstaaten, integrierte, umfassende und national harmonisierte Systeme der periodengerechten Rechnungslegung bis 2030 einzuführen, ab.


Für eine solche Vorgabe, die in die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten und ihrer regionalen Gliederungen eingreift, besteht keine europarechtliche Rechtsgrundlage. Aufgrund des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung können nach Art. 126 Abs. 14 UAbs. 3 AEUV lediglich nähere Einzelheiten und Begriffsbestimmungen für die Durchführung des sog. Protokolls über das Verfahren bei übermäßigem Defizit erlassen werden. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die innerstaatlichen Verfahren im Haushaltsbereich sie in die Lage versetzen, ihre sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen in diesem Bereich zu erfüllen. Im Übrigen obliegt es den Mitgliedstaaten im Rahmen der Haushaltsautonomie, wie und auf welcher Grundlage ihre Haushalte geführt werden.


Außerdem ist die vorgeschlagene Regelung unverhältnismäßig: Die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie würde für die Mitgliedstaaten zu einer verpflichtenden Einführung der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) führen. Eine solche Systemumstellung - mit einer geschätzten Einführungszeit von mindestens 10 Jahren - würde zu hohen Einführungskosten (voraussichtlich ein dreistelliger Millionenbetrag alleine für den Freistaat Bayern), zu zusätzlichem Personalbedarf sowie zu höheren laufenden Kosten und höherem Aufwand als bei der bisherigen kameralen Rechnungslegung führen. Mit ähnlichen Folgen wäre auch für die bayerischen Kommunen zu rechnen. Dabei gibt es keinen Grund für diese zwingende Systemänderung: Die Mitgliedstaaten können ihren Verpflichtungen auch mit den bisherigen Systemen nachkommen. Sie können insbesondere die Haushaltsdaten auf Basis der Kameralistik ebenso gut erbringen.


Darüber hinaus soll den Mitgliedstaaten auch vorgegeben werden, im Rahmen der Festlegung des mittelfristigen Haushaltsrahmens künftig auch Bewertungen zu Risiken des Klimawandels und den Auswirkungen klimapolitischer Maßnahmen auf die öffentlichen Finanzen zu erstellen. Auch dafür fehlt es an einer europarechtlichen Rechtsgrundlage. Das Ob und Wie solcher Aspekte im Rahmen der Haushaltsplanung entscheiden die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie frei.


Der Richtlinienvorschlag verletzt das Subsidiaritätsprinzip und wird daher vom Landtag abgelehnt.


Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag sowie an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für Bayern übermittelt.

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