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Wiederverwendung von Wasser aus Kläranlagen

11.05.2023 - Antrag | 18/29483

Initiatoren:
Barbara Becker, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Gerhard Eck, Alexander Flierl, Petra Loibl, Hans Ritt, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Staatsregierung soll sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Genehmigungsverfahren für die landwirtschaftliche Wiederverwendung von beispielsweise kommunalen Abwässern für Kommunen pragmatisch und so einfach wie nur möglich gestaltet wird. Damit soll insbesondere im von Trockenheit bedrohten Nordbayern ermöglicht werden, dass in der Kläranlage gereinigte Wasser, das bisher in Flüsse abgeleitet wird, in Zukunft - unter noch festzulegenden Randbedingungen - zur Bewässerung von Anbauflächen wiederzuverwenden.



Die Wasserwiederverwendung ist angesichts der Jahrhunderttrockenheit auch in Deutschland ein Thema, mit dem es sich zu befassen gilt. In Anbetracht der anhaltenden Trockenheit haben das Europäische Parlament und der Rat bereits am 25. Mai 2020 eine Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung erlassen.


Das Thema Wasserwiederverwendung wird auch im Rahmen des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie aufgegriffen. In der Aktionsbeschreibung heißt es: -Für die Wiederverwendung von Abwasser sollen die europäischen Vorgaben (Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung) rasch und rechtssicher in deutsches Recht umgesetzt werden.-


Außerdem hat die Europäische Kommission am 5. August 2022 Leitlinien zur Anwendung der Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung bekannt gegeben.


Die Bundesregierung muss spätestens bis zum 23. Juni 2023 das Genehmigungsverfahren für die landwirtschaftliche Wiederverwendung von beispielsweise kommunalen Abwässern regeln. Sie kann dabei auch Ausschlussgebiete festlegen, in denen von vorneherein keine Wasserwiederverwendung erfolgen darf. Ein Entwurf dazu liegt noch nicht vor.


 


 

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