Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Winfried Bausback, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte (MFA) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) zu evaluieren und darüber im Ausschuss für Gesundheit und Pflege zu berichten.
Dabei möge sie auch auf Überlegungen eingehen, dass die durch § 63 Abs. 3b, 3c, § 64d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) eingeführte Option bzw. Verpflichtung, Modellprojekte bezüglich der Übertragung von medizinischen Tätigkeiten auf examinierte Pflegekräfte zu initiieren, auch auf MFA und ZFA ausgedehnt wird.
Der Fachkräftemangel ist in vielen Bereichen des Gesundheitswesens nicht erst seit Corona deutlich geworden. Die Attraktivität der (zahn-)medizinischen Assistenzberufe muss deshalb weiter verbessert werden, um mehr Menschen dafür zu begeistern. Oft fungieren sie als erste Ansprechpartner in den Arztpraxen, leiten gemeinsam mit den Praxisinhabern die Patientinnen und Patienten durch unser komplexes Gesundheitssystem. Mittlerweile aber schließen Praxen oder verringern die Behandlungszeiten, weil die MFA oder ZFA fehlen.
Ihre umfassende Ausbildung macht sie zu Praxismanagern. Im Bereich der examinierten Pflegekräfte gibt es gem. § 63 Abs. 3b, 3c, § 64d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) eine Option bzw. Verpflichtung, Modellprojekte bezüglich der Übertragung von medizinischen Tätigkeiten auf examinierte Pflegekräfte zu initiieren. Hier gilt es zu prüfen, diese auch auf den Bereich der MFA und ZFA zu übertragen. Ein Mehr an Verantwortung bedeutet auch ein Mehr an Attraktivität und entlastet andererseits die Ärzteschaft.