Jürgen Baumgärtner, Martin Mittag, Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten, wie Bauprojekte für Pflegewohnen im Mietwohnraum im Rahmen der Wohnbauförderung zielgerichtet gefördert werden können.
Hierbei sind folgende Eckpunkte einzubeziehen:
- Bau von Mietwohnraum, der in hohem Maße unter Beachtung der Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen geplant und gebaut wird, das heißt beispielsweise durchgängige Barrierefreiheit, Integration von AAL (Ambient Assisted Living), usw., und im Rahmen eines ganzheitlichen Wohn- und Pflegeprojekts eines freigemeinnützigen, kirchlichen oder privaten Trägers realisiert wird
- erforderlicher Eigenkapitalanteil von maximal fünf Prozent
- Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit
- eigener Baukostenzuschuss -Pflegewohnen-
- keine Bindung an Einkommensstufen, sondern Vergabemöglichkeit unter der Voraussetzung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit einer bewohnenden Person
- Möglichkeit einer Fehlbetragsförderung im Falle außergewöhnlicher Ereignisse, wie z.B. massiver nicht selbst verschuldeter Baukostensteigerungen, nach Einzelfallprüfung und Nachweis
- Miethöhe in Orientierung am mittleren örtlichen Mietenniveau
- Zulässigkeit der Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten z.B. aus dem Pflegebereich
Bei gleichzeitig weiter steigendem Pflegebedarf aufgrund einer alternden Gesellschaft, mangelt es in ganz Deutschland zunehmend an Pflegefachkräften und freien Plätzen in Altenpflegeeinrichtungen. Die Betreiber von Pflegeeinrichtungen berichten von wachsenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung bis hin zu einer bereits existenten Krise in der Pflege. Die Pflege der Zukunft zu organisieren, ist daher eine große Herausforderung, zu deren Bewältigung Mietwohnraumprojekte, die Pflegewohnen mit hinzubuchbaren Pflegeleistungen im Rahmen eines ganzheitlichen Wohn- und Pflegeprojekts realisieren, einen wichtigen Beitrag leisten können. Derzeit besteht bei Pflegebedürftigkeit hauptsächlich die Wahl zwischen der Inanspruchnahme ambulanter Pflegeleistungen im aktuellen Wohnumfeld oder der Unterbringung in einem stationären Pflegeheim mit vollem Leistungsumfang. Das Pflegewohnen bietet eine Alternative dazwischen. Es ermöglicht das Bewohnen einer eigenen Wohnung ggf. mit einem Ehepartner, Partner oder einer anderen Person im eigenen und gleichzeitig betreuten Wohnumfeld sowie eine flexible und je nach Pflegebedarf ggf. steigerbare Zubuchung von Pflegeleistungen. Dieses Konzept ermöglicht also eine individuellere Pflege für die Bewohnerinnen und Bewohner und gleichzeitig einen passgenaueren Personaleinsatz von Pflegefachkräften. Daher bedarf es einer Wohnraumförderung für die Realisierung derartiger Projekte.