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Bluttests auf Chromosomenstörungen auf den Prüfstand

30.04.2019 - Antrag | 18/1865

Initiatoren:
Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Klaus Holetschek, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Manuel Westphal

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bioethik-Kommission der Staatsregierung mit einer ethischen Bewertung der Bluttests auf Chromosomenstörungen am ungeborenen Leben zu beauftragen. Diese Stellungnahme kann ein wichtiger Baustein für die weitere politische Diskussion sein, bevor eine Entscheidung darüber fällt, ob der sogenannte PraenaTest Kassenleistung wird.



Der PraenaTest ermöglicht durch einen einfachen Bluttest bei der schwangeren Mutter die Feststellung einer Trisomie am ungeborenen Leben. Unser christliches Menschenbild verpflichtet zum Schutz des menschlichen Lebens und seiner Würde von seinem Anfang bis zum Ende.


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam vor kurzem im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in seiner Bewertung der Studienlage zum Bluttest auf Down-Syndrom zum Ergebnis, dass die Bluttests Trisomie 21 zuverlässig bestimmen können. Die Zuverlässigkeit der Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließen sich nicht robust schätzen.


Es steht zu befürchten, dass die Einfachheit der Blutuntersuchung (der Mutter wird Blut aus der Vene entnommen) dazu zu führt, dass mehr ungeborenes Leben abgetrieben wird.


In den vergangenen Jahren hat die Kommission unter anderem Stellungnahmen zur embryonalen Stammzellenforschung, zum Schutz des behinderten ungeborenen Lebens, zur Patientenverfügung, zur Inklusion und zum Sterben in Würde abgegeben. Gerade in einer so wichtigen Frage, die viele Familien bewegt, braucht es eine ethische Bewertung, die - wie in der Vergangenheit auch - die Bioethik-Kommission der Staatsregierung abgeben kann. Diese kann dann auch Basis sein für eine weitere politische Debatte, auf Landes- wie auch auf Bundesebene.

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