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Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität beschleunigen

12.03.2024 - Antrag | 19/2360

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Stefan Ebner, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Werner Schießl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu berichten, dabei auf die Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene einzugehen und die durch die Staatsregierung ergriffenen und geplanten Maßnahmen darzustellen.



Für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem gesteigerten Absatz batterieelektrischer Fahrzeuge eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Im Koalitionsvertrag ist deshalb festgehalten, dass bis 2030 insgesamt 100.000 Ladepunkte in Bayern verfügbar sein sollen. 


Bayern ist derzeit bei der Ladeinfrastruktur mit rund 22.400 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bundesweiter Spitzenreiter. Gleichzeitig ist auch der Bedarf in Bayern besonders hoch. Auf Bayerns Straßen fahren derzeit etwa 8,4 Millionen Pkw, davon über 380.000 E-Pkw. Mit einem Anteil von rund 4,5 Prozent E-Pkws liegt Bayern über dem Bundesdurchschnitt von rund 4,2 Prozent. Dennoch ist der Umstieg auf ein Elektroauto in Bayern nach Angaben des Verbands der Deutschen Automobilwirtschaft (VDA) attraktiver als anderswo: Mit insgesamt 408 Pkw je öffentlich zugänglichem Ladepunkt ist der Freistaat bundesweit in der Spitzengruppe.


Bayern hat bereits im Jahr 2017 das erste Ladeinfrastrukturförderprogramm geschaffen und fördert mittlerweile neben dem Pkw-Bereich auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Nutzfahrzeug- und Bus-Verkehr. Hinzukommen Förderaktivitäten des Bundes, im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds und des Masterplans Ladeinfrastruktur II.


Die primär im Verantwortungsbereich des Bundes liegende Ertüchtigung des Stromnetzes sowie die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wichtige Voraussetzungen für den Hochlauf der Elektromobilität. So verspricht ein vorausschauender und an den künftigen Bedarfen ausgerichteter Ausbau der Stromnetze deutliche Effizienzvorteile gegenüber eines reaktiven, an jeder Einzelfallanforderung ausgerichteten Anschlusses der Ladepunkte.


Angesichts des hohen Investitionsbedarfes zum Aufbau der Ladeinfrastruktur ist es zentral, dass der Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiv ist, um private Investitionen zu mobilisieren. Es ist gleichzeitig aber auch perspektivisch wichtig, ein funktionierendes Wettbewerbssystem zu etablieren, um den Nutzern der Elektrofahrzeuge auch langfristig ein wirtschaftliches Laden zu ermöglichen.


Schließlich kommt auch den Kommunen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur eine Schlüsselrolle zu, wie zuletzt zum Beispiel an den Problemen der Stadt München bei der Vergabe für den Bau und den Vertrieb der Ladepunkte in ihrem Stadtgebiet deutlich wurde.


Die Staatsregierung wird deshalb gebeten, in ihrem Bericht die Rahmenbedingungen für den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aufzuzeigen und andererseits die daraus abgeleiteten Maßnahmen darzustellen.


Auch an staatlichen Behördenstandorten muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht werden, damit Dienstfahrzeuge sowie die E-Autos von Bediensteten und Besuchern dort geladen werden können. Die Staatsregierung wird daher gebeten, den Fortschritt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Behördenstandorten darzustellen.


Besonders Mietern und Wohnungseigentümern mangelt es an Lademöglichkeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des ADAC: Nur 7 Prozent der Tiefgaragen in Mehrfamilienhäusern sind demnach bisher mit Ladepunkten ausgerüstet. Der mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 geschaffene Rechtsanspruch auf eine E-Auto-Lademöglichkeit bewirke wenig. Verbesserungen könnte die Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) schaffen. Die Staatsregierung wird deshalb gebeten, ihre Aktivitäten zur Verbesserung der bau-, wohnungs- und wohnungseigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen.

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