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Weg in der Antisemitismus- und Extremismusbekämpfung konsequent weiterverfolgen

08.05.2019 - Dringlichkeitsantrag | 18/1873

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Petra Guttenberger, Manfred Ländner, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Otto Lederer, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Johann Häusler, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag begrüßt die bereits von der Staatsregierung eingeführten Maßnahmen und Initiativen gegen Antisemitismus sowie gegen jedwede Form des Extremismus und fordert sie auf, diesen Weg auch weiterhin konsequent zu verfolgen.



Für jegliche Form von Extremismus und antisemitischen Gesinnungen ist in Bayern kein Platz. Die Wahrung unserer Grundwerte erfordert fortwährende Aufmerksamkeit und gemeinsamen Einsatz in allen Lebensbereichen. Gerade deshalb hat die Staatsregierung die Stelle des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe geschaffen. Antisemitische und extremistische Straftaten werden von der bayerischen Polizei und Justiz konsequent verfolgt.


Folgende Maßnahmen und Initiativen wurden unter anderem bereits durch die Staatsregierung angestoßen:



  • Im August 2018 wurde bei den drei Generalstaatsanwaltschaften jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt, die engen Kontakt extern zu den israelitischen Kultusgemeinden und intern zu den befassten Staatsanwälten halten, und die auch Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich durchführen. Das Polizeipräsidium München hat im Zusammenwirken mit dem Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft München einen Flyer entwickelt, der Geschädigten einer antisemitischen Straftat u.a. Hilfestellung bei der Anzeigeerstattung leiste.

  • Außerdem wurde gegenüber den Staatsanwaltschaften im November 2018 vom Staatsministerium der Justiz klargestellt, dass eine nachdrückliche Verfolgung antisemitischer Straftaten grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegt. Aufgrund dessen sollen Verweisungen auf den Privatklageweg in aller Regel nicht erfolgen. Auch sog. Opportunitätseinstellungen gemäß §§ 153 ff. StPO sind auf den Ausnahmefall beschränkt und bedürfen ggfs. sorgfältiger Prüfung und Begründung.

  • Das Staatsministerium der Justiz hat bereits im vergangenen Jahr die Bundesjustizministerin aufgefordert, den Straftatbestand der Volksverhetzung auf Auslandsstraftaten auszuweiten. Derzeit können Täter, die aus Deutschland gezielt ins Ausland reisen, um dort volksverhetzende - insbesondere auch antisemitische - Inhalte im Internet hochzuladen, nicht wegen Volksverhetzung bestraft werden. Die Staatsregierung sieht hier dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene und fordert diese Nachbesserung auch konsequent ein.

  • In zwei bayerischen Justizvollzugsanstalten wurde zudem der Einsatz speziell geschulter Extremismusbekämpfungsbeauftragter (EBB) erfolgreich pilotiert. Darüber hinaus werden gerade mit den für extremistisches Gedankengut besonders anfälligen jungen Gefangenen gezielt Projekte und Workshops zur Radikalisierungsprävention durchgeführt: der Workshop -ReStart - Freiheit beginnt im Kopf- der Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention, das Projekt -Change: Bildungsprogramm für ideologisch gefährdete Jungen und junge Männer- des Vereins Power for Peace e.V. sowie das Programm -KIM - Kurzintervention zur Motivationsförderung-.

  • Die Staatsregierung will außerdem ihre Bemühungen im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet in Form von beleidigenden oder volksverhetzenden Postings intensivieren. Gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und der Staatsanwaltschaft München I soll ein Pilot-Projekt aufgesetzt werden, das bayerischen Rundfunkanbietern und Zeitungsverlagen einen einfachen und schnellen Weg eröffnet, gegen die Urheber strafrechtlich relevanter Kommentare und Nachrichten auf den von ihnen betriebenen Websites Strafanzeige zu erstatten statt - wie bisher zumeist - derartige Kommentare lediglich zu löschen.

  • Aktuell wurde mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) ein neues niederschwelliges Angebot zur Meldung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle gestartet. Damit haben Betroffene und Beobachter von antisemitischen Vorfällen jedweder Erscheinungsform, auch unter der Grenze der Straffälligkeit, seit 1. April 2019 eine Anlaufstelle.

  • Des Weiteren trägt die Staatsregierung bereits dafür Sorge, dass alle Lehrkräfte in Bayern in ihrer Ausbildung in Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung unterwiesen und für das Thema Antisemitismus und Extremismus frühzeitig sensibilisiert werden. So werden sie befähigt, demokratische Grundsätze wie z.B. die Achtung der Menschenrechte, im Unterricht zu vermitteln und sich mit Extremismus und Antisemitismus in Unterricht und Schulleben aktiv auseinanderzusetzen.

  • Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern wird die Erinnerungsarbeit insbesondere in Zusammenarbeit mit KZ-Gedenkstätten gestärkt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus entwickelt hierzu ein entsprechendes Gesamtkonzept zusammen mit den relevanten Akteuren im Bereich der Erinnerungsarbeit - auch und vor allem mit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, deren Hauptauftrag Bildungs- und Erinnerungsarbeit ist.


 

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