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Tuberkuloseerkrankungen in Bayern

25.02.2019 - Antrag | 18/2013

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege über die Entwicklung der Zahl von Tuberkuloseerkrankungen in Bayern seit 2014 zu berichten.


Dabei sollen die folgenden Aspekte in besonderer Weise beleuchtet werden:



  1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits getroffen, um diese Zahl möglichst gering zu halten- Welche Maßnahmen sind geplant-

  2. Welche Maßnahmen wurden im Freistaat bisher gegen die Ausbreitung von Tuberkuloseerkrankungen getroffen-


Dabei soll insbesondere auf neue präventive Ansätze zur Eindämmung von
Tuberkulose-Neuerkrankungen eingegangen werden. Überdies darauf, wie eine möglichst vollständige Erfassung in den bundesweiten Tuberkulose-Meldedaten erreicht werden kann.



Laut dem -Bericht zur Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland für 2017- des Robert Koch-Instituts (RKI) befindet sich die Zahl der Tuberkuloseerkrankungen in Deutschland mit insgesamt 5.486 Fällen im Jahr 2017 weiterhin auf einem hohen Niveau. Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde im Freistaat im Jahr 2015 mit 1.038 Fällen eine deutliche Zunahme der Tuberkuloseerkrankungen im Vergleich zum Vorjahr (682 Fälle) gemeldet. Im Jahr 2016 wurde mit 1.033 Fällen ebenfalls eine hohe Anzahl gemessen. Im Jahr 2017 ging die Zahl der Tuberkuloseerkrankungen leicht auf 856 Fälle zurück. Nach ersten Schätzungen könnten diese im Jahr 2018 allerdings wieder höher liegen. Ein Grund hierfür sind auch die hohen Erkrankungszahlen unter Flüchtlingen oder Asylbewerbern. So sind rund drei Viertel der an Tuberkulose erkrankten Personen Migranten, die oftmals aus Tuberkulose-endemischen Gebieten kommen, u. a. Somalia, Eritrea, Afghanistan oder Syrien.


Problematisch erscheinen vor diesem Hintergrund die Ergebnisse einer Studie, die im Epidemiologischen Bulletin (Nr. 11/12; 2018) veröffentlicht wurden. Die Auswertungen, basierend auf den bundesweiten Tuberkulose-Meldedaten, zeigen, dass bezüglich der Behandlung von Asylsuchenden, die im Tuberkulose-Screening nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz diagnostiziert wurden, signifikant schlechtere und vor allem unvollständigere Behandlungsergebnisse übermittelt wurden; die international angestrebte Behandlungserfolgsrate von mindestens 90 Prozent wurde nicht erreicht. Gründe für fehlende Angaben zum Behandlungsergebnis können vielfältig sein, u. a. dass eine Therapie tatsächlich nicht abgeschlossen wurde, beispielsweise weil Behandlungseinrichtungen nicht weiter aufgesucht wurden oder aufgrund einer Verlegung innerhalb Deutschlands oder in ein anderes Land. Auch ist, so die Studie, aus den Meldedaten nicht immer ersichtlich, ob eine Behandlung tatsächlich nicht abgeschlossen wurde oder ob diese Information einfach nicht den Weg in die Meldedaten gefunden hat. Gerade bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes von Asylbewerbern können Schwierigkeiten bei der Fortführung und Beendigung der Therapie entstehen. Eine durchgängige Behandlung ist aber für den Therapieerfolg wichtig. Ein besonderes Problem stellen Tuberkuloseerkrankungen dar, die resistent gegenüber den üblichen Behandlungsmethoden sind. Zu ihrer Feststellung müssen ebenfalls geeignete Strategien entwickelt werden.


Nur über die Sicherstellung einer vollständigen Übermittlung von Therapieergebnissen kann eine Behandlung auch über mehrere institutionelle Wechsel bzw. (bundes-)länderübergreifend erfolgreich sein - und so maßgeblich zu einem Rückgang der Tuberkuloseerkrankungen in Deutschland und Bayern beitragen. Zudem können weitestgehend vollständige Behandlungsdaten Aufschluss über mögliche Barrieren geben, die zu Behandlungsabbrüchen von tuberkulosekranken Personen führen, und letztlich zur Ableitung von Handlungsmaßnahmen für eine erfolgreiche, bruchfreie Tuberkulosebehandlung dienen.


 

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