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Akademisierung der Hebammenausbildung in Bayern: Hebammenversorgung sichern, Zahl der Absolventinnen und Absolventen deutlich steigern, Fachwissen der Hebammenschulen bewahren

08.05.2019 - Antrag | 18/2033

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Robert Brannekämper, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Gudrun Brendel-Fischer, Alex Dorow, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Otto Lederer, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Peter Tomaschko, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Bernhard Pohl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag drückt den Hebammen, Ärzten, Kinderkrankenschwestern und Krankenhäusern in Bayern seine Wertschätzung für ihren Einsatz in der Geburtshilfe aus und dankt den Hebammen für ihre Unterstützung der Familien in der so wichtigen und sensiblen ersten Lebensphase eines Kindes. Der Landtag begrüßt die mannigfaltigen Maßnahmen, die die Staatsregierung in den vergangenen Jahren für die Sicherstellung der Geburtshilfe und die Hebammenversorgung umgesetzt hat, etwa:



  • die Einführung des Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro, eine Förderung, die bislang 1278-mal für das Jahr 2017 und 538-mal für das Jahr 2018 beantragt worden ist,

  • die Niederlassungsprämie für Hebammen und Geburtshelfer, deren erstmalige Auszahlung zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen ist,

  • die Anhebung des in der Hebammengebührenordnung festgelegten Steigerungssatzes für privat versicherte Patientinnen von 1,8 auf 2,0.


Um den sich verändernden Herausforderungen auch in der Geburtshilfe gerecht zu werden, wird die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen verfügbarer Stellen und Mittel sicherzustellen, dass eine größere Zahl junger Menschen als bisher Gelegenheit erhält, eine Ausbildung zur Hebamme bzw. zum Entbindungspfleger aufzunehmen. Dafür sollte die Zahl der Ausbildungsstätten steigen - die aktuell sieben Ausbildungsstätten (in Form von Berufsfachschulen) sind nicht ausreichend.


Dabei sind die europarechtlichen Anforderungen zu beachten. Entscheidend ist die Sicherstellung der benötigten Anzahl von Hebammen und Entbindungspflegern. Hierfür bedarf es einer ausreichenden Übergangsfrist zwischen der bisherigen Ausbildung in Berufsfachschulen und der künftigen Ausbildung an einer Hochschule. Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine Hebammenausbildung in allen Landesteilen perspektivisch möglichst wohnortnah zu ermöglichen. Das Gebot der Stunde ist es, bei der Ausbildung von Hebammen so lange wie möglich zweigleisig zu fahren: auslaufend mit unseren hochqualifizierten Berufsfachschulen und anlaufend an den Hochschulen. Das bewährte Zusammenspiel in der fachpraktischen Ausbildung wird auf diese Weise erhalten.



Hebammen und Geburtshelfer sind vor, während und nach der Geburt eines Kindes eine wichtige Stütze für die Familien. Auf Bundes- und auf Landesebene wurden bereits - nicht zuletzt auch auf Betreiben Bayerns - wichtige Weichen gestellt, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch durch freiberufliche Hebammen nachhaltig sicherzustellen. Es ist im Sinne der Versorgung der Familien, dass mehr Hebammen und Geburtshelfer ausgebildet werden, um einen drohenden Fachkräftemangel in diesem Bereich zu vermeiden. Für eine akademisierte Ausbildung gilt das umso mehr. Wichtig ist es, das bestehende Knowhow und die langjährige Expertise unserer Berufsfachschulen zu sichern und in geeigneter Weise mit in die Hochschulausbildung zu integrieren. Gewarnt wird daher vor Schnellschüssen. Einer Verlängerung der Übergangsfrist auf Bundesebene über das Jahr 2020 hinaus sollte unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Vorgaben nähergetreten werden.


Aktuell sieht der Regierungsentwurf des neuen Hebammengesetzes (HebG) in § 76 vor, dass Hebammenschulen noch bis Ende 2021 Ausbildungsgänge nach altem Recht beginnen und bis Ende 2026 abschließen können. Darüber hinaus können die Hochschulen bis Ende 2030 mit Hebammenschulen in Bezug auf die praktischen Lehrveranstaltungen und die Praxisanleitung kooperieren (§75 HebG).


 

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