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Klimaschutz: Anreize statt Belastungen, Innovation statt Ideologie

05.06.2019 - Dringlichkeitsantrag | 18/2373

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Sandro Kirchner, Klaus Holetschek, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Ausweitung des europäischen Emissionshandels einzusetzen und Initiativen des Bundes für eine international koordinierte Einführung eines CO2-Preises zu unterstützen.


Eine Regelung zur CO2-Bepreisung muss aufkommensneutral sein und darf keine sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen nach sich ziehen. Deshalb ist eine CO2-Steuer abzulehnen. Stattdessen soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene für steuerliche Entlastungen und Anreize zur CO2-Vermeidung einsetzen und Klimainnovationen fördern. Im Vordergrund muss ein ordnungspolitisch stimmiges Anreizsystem zur CO2-Reduzierung stehen, das gleichzeitig für Entlastung bei den staatlich induzierten Strompreisbestandteilen sorgt.


Weiterhin ist auf ein schlüssiges Verhältnis zum Emissionshandelsbereich und auf eine bürokratiearme, schlanke Umsetzung zu achten.  


Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin für ein integriertes und konsistentes energie- und klimapolitisches Gesamtkonzept einzusetzen, das die wirtschafts- und standortpolitische Dimension auf nationaler Ebene berücksichtigt. Technologieoffenheit ist hierfür Grundvoraussetzung.



Deutschland befindet sich gegenwärtig in einer entscheidenden Phase der Energiewende. Um die national und international verbindlichen Klimaschutzziele zu erreichen, besteht dringender Handlungsbedarf. Jedoch ist eine besonnene und rationale Vorgehensweise erforderlich.


Baustein für eine gelingende Energiewende kann eine angemessene und aufkommensneutrale CO2-Bepreisung sein. Diese muss jedoch global ausgerichtet sein, mindestens auf G20- Ebene.


Eine CO2-Steuer im nationalen Alleingang führt zu sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen. Zum Beispiel würden die Mobilität in ländlichen Regionen, Mieter und die Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Familienbetriebe einen klaren Nachteil und Ungerechtigkeit erfahren.


Festzustellen ist, dass bereits schon jetzt in Deutschland eine schleichende Deindustrialisierung stattfindet. Diese ist u.a. auf die teuersten Stromkosten in Europa und eine immer fragiler werdende Versorgungssicherheit zurückzuführen.


Für unseren Wirtschaftsstandort, unseren Wohlstand und die soziale Gerechtigkeit ist es unabdingbar, Klimaschutz und CO2-Reduzierung weiter voranzutreiben. Dies muss jedoch in einem energie- und klimapolitischen Gesamtkonzept gelingen, das Ökonomie und Ökologie langfristig vereint und nicht die Gesellschaft spaltet.


 

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