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Weiterbildungsordnung für die Pflege

10.04.2019 - Antrag | 18/3258

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal, Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Andreas Krahl, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Christina Haubrich, Markus (Tessa) Ganserer, Claudia Köhler, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen, wie die Weiterbildung in den Pflegeberufen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel attraktiver ausgestaltet werden kann, insbesondere wie eine Weiterbildungsordnung für die Berufsgruppen der Fachkrankenpflegerinnen und Fachkrankenpfleger und für die Altenpflege (Fachkrankenpflegerin bzw. -pfleger für Intensiv und Anästhesie, Unfallchirurgie, Geriatrie, Psychiatrie, Praxisanleitung, gerontopsychiatrische Fachkraft etc.) entwickelt werden kann - und hierüber dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege zu berichten. Ziel ist es, die Grundlage dafür zu schaffen, dass auch die Weiterbildung in der Fachkranken- und -altenpflege künftig mit einer öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung auf der Grundlage von Art. 34 Abs. 3 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) abgeschlossen wird, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abgenommen wird - und damit im Gesundheitsbereich mit den Aufstiegsfortbildungen für ärztliche und zahnärztliche Fachangestellte vergleichbar wird.



In Bayern arbeiten weit über 100.000 Menschen beruflich im Pflegebereich. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ihre Interessenvertretung. In der Expertenanhörung am 6. Dezember 2016 im Landtag wurde bereits deutlich, dass es sinnvoll ist, dass die Vereinigung der Pflegenden in Bayern für den Vollzug einer Berufsordnung und einer Weiterbildungsordnung der Pflegenden zuständig sein soll. Die Rechtsgrundlage zum Erlass dieser Verordnungen durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege findet sich bereits in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a.


Um die Attraktivität der Pflege weiter zu steigern, soll eine Weiterbildungsordnung für folgende Berufsgruppen entwickelt werden: Fachkrankenpflegerinnen und Fachkrankenpflegern (Fachkrankenpflegerin bzw. -pfleger für Intensiv und Anästhesie, Unfallchirurgie, Geriatrie, Psychiatrie, etc.) und für den Bereich der Altenpflege. Die Staatsregierung soll ergebnisoffen prüfen, wer diese Weiterbildungsordnung am besten erarbeiten sollte. Die Durchführung der neuen Weiterbildungsordnung obliegt nach den geltenden gesetzlichen Gegebenheiten der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, wie sie auch den anderen Heilberufe-Kammern obliegt.


Damit wird zudem die Grundlage geschaffen, dass die Ausbildungen in der Pflege vergleichbar mit anderen Aufstiegsfortbildungen im Gesundheitsbereich werden, etwa für ärztliche und zahnärztliche Fachangestellte, die von der Landesärztekammer bzw. Landeszahnärztekammer abgenommen werden. Jene Absolventinnen und Absolventen haben schon heute die Möglichkeit, den Meisterbonus der Staatsregierung von künftig 2.000 Euro zu erhalten.

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