Klaus Holetschek, Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege zu berichten, was die aktuell durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Anpassungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie hinsichtlich der vertragsärztlichen Bedarfsplanung für den Freistaat Bayern bedeuten - insbesondere unter Berücksichtigung der kinderärztlichen Versorgung und der Bedarfsplanung von Psychiatern und Neurologen.
Künftig gibt es differenziertere und zusätzliche Instrumente für die Landesebene, um die regionale und lokale Verteilung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedarfsorientierter zu steuern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in Berlin die entsprechenden Anpassungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen und damit seinem gesetzlichen Auftrag entsprochen bis zum 01. Juli 2019 insbesondere die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und auch die weiteren Planungsinstrumente weiterzuentwickeln.
Nach Umsetzung des Beschlusses können bundesweit 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten entstehen. Von den neuen Niederlassungsmöglichkeiten entfallen 1.146 auf Hausärzte, rund 776 auf Psychotherapeuten, 476 auf Nervenärzte und 401 auf Kinder- und Jugendärzte.
Mit der Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsinstrumente soll eine noch wohnortnähere und an die unterschiedliche Krankheitslast in den einzelnen Regionen angepasste ärztliche Versorgung ermöglicht werden. Die Neuerungen sollen insbesondere die haus- und kinderärztliche Versorgung und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen stärken. Zudem soll die Versorgung in ländlichen Regionen verbessert werden. Die Auswirkungen dieser angepassten Bedarfsplanungsinstrumente und denkbare Abweichungsmöglichkeiten auf Landesebene sollen in einem Bericht dargestellt werden.