Antragssuche

Qualität der Intensivpflege zuhause sicherstellen: Rahmenempfehlungen für häusliche Krankenpflege überarbeiten

22.05.2019 - Antrag | 18/3271

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenempfehlungen für die intensivpflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege überarbeitet werden. Es sollen dabei auch Regelungen über die behandlungspflegerische Versorgung von Versicherten, die auf Grund eines besonders hohen Bedarfs an diesen Leistungen oder einer Bedrohung ihrer Vitalfunktion einer ununterbrochenen Anwesenheit einer Pflegekraft bedürfen, vorgesehen werden.



Da Pflegebedürftige mit Intensivpflege in besonderem Maße auf die Sicherstellung einer qualitativ guten Versorgung angewiesen sind, wegen ihres Hilfebedarfs häufig dazu aber nicht mehr selbst in der Lage sind, muss nach Möglichkeiten geforscht werden, die Qualität der ambulanten Intensivpflege tatsächlich und wirksam zu überprüfen.


Der Bundesgesetzgeber hat in § 132a Abs. 1 S. 5 SGB V an die Selbstverwaltung auf Bundesebene bereits einen entsprechenden Auftrag erteilt. Leider haben die für die Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zuständigen Partner, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene, bisher diesen Auftrag des Bundesgesetzgebers nicht umgesetzt. Das ist für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige nicht zufriedenstellend. Hier tut rasches Handeln Not.

Zurück zur Übersicht