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Rasenschnitt künftig in NaWaRo-Biogasanlagen verwerten

12.06.2023 - Antrag | 19/470

Initiatoren:
Bernhard Seidenath

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Biogasanlagen, die Rasenschnitt einsetzen, insoweit künftig auch den NaWaRo-Bonus erhalten.



Rasenschnitt fällt - etwa an Sportplätzen, kommunalen Flächen oder Privatgärten - in großen Mengen an. Abhängig von dem europäisch vorgegebenen sog. "Entledigungswillen" ist dieser Rasenschnitt als Abfall einzustufen und infolgedessen keiner nach Nr. 1.15 des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigten Biogasanlage zugeführt werden. Dabei kann aus Rasenschnitt Strom, Wärme und wertvoller Dünger entstehen, ohne dass hierfür zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen.


Nach aktueller Gesetzeslage profitieren Biogasanlagenbetreiber, die diesen Rasenschnitt annehmen wollen und dürfen, insoweit nicht von dem NaWaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG - 2009).


 

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