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Anerkennung digitaler Unterschriften von Meldescheinen in Beherbergungsbetrieben in Bayern

10.05.2019 - Antrag | 18/3360

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Sandro Kirchner, Alexander König, Andreas Schalk, Klaus Stöttner, Martin Bachhuber, Winfried Bausback, Barbara Becker, Eric Beißwenger, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Karl Freller, Max Gibis, Petra Guttenberger, Hans Herold, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Harald Kühn, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Josef Pschierer, Berthold Rüth, Ulrike Scharf, Martin Schöffel, Angelika Schorer, Walter Taubeneder, Gerhard Waschler, Manuel Westphal, Josef Zellmeier, Florian Streibl, Jutta Widmann, Fabian Mehring, Joachim Hanisch, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass hinsichtlich der Meldescheine in Beherbergungsbetrieben ("Hotelmeldescheine"), neben der bestehenden und weiterhin möglichen Papierform, auch eine eine digitale Unterzeichnungsmöglichkeit geschaffen wird, die sicherheitsrechtlichen Anliegen Rechnung trägt, zugleich aber auch zu einer echten Entlastung für Beherbergungsbetriebe führt.



Bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z. B. Hotel oder Pension, müssen Gäste dort - gemäß Bundesmeldegesetz (BMG), das am 01. November 2015 in Kraft getreten ist - am Tag ihrer Ankunft einen analogen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. Bei Reisegesellschaften mit mehr als zehn Personen geht diese Verpflichtung auf den Reiseleiter über. Bei Kenntnis der Gästedaten haben Hoteliers das Recht den analogen Meldeschein vorauszufüllen.


Ein Problem ist allerdings, dass es nach wie vor der eigenhändigen Unterschrift des Gastes auf einem analogen Meldeschein bedarf. Diese Zettel sind ein Jahr lang aufzuheben und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Die Papiermeldescheine sind im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Papierberge belasten die Umwelt und die sichere Verwahrung und fachgerechte Entsorgung verursachen Kosten und Bürokratie. Im Jahr 2017 gab es in Bayern 37 Millionen Gästeankünfte. Das bedeutet, dass bei jeder Ankunft eines Gastes, eines Paars, einer Familie oder einer Reisegruppe die Vermieterbetriebe und die Gäste gesetzliche Meldepflichten erfüllen mussten. Die Übernachtungsgäste leiden unter dieser Bürokratie. Neben einer möglichen handschriftlichen Gegenzeichnung der Meldescheine wäre die Einführung einer standardisierten, sicheren und digitalen Lösung, die auch die Belange der Sicherheitsbehörden berücksichtigt, ein wichtiger Beitrag, um die Beherbergungsbetriebe zu entlasten, die Gastfreundschaft weiter zu fördern und den Tourismus in Bayern weiter zu stärken, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Gleichzeitig wird aber die Papierform weiterhin ihre Gültigkeit behalten, um kleinere Beherbergungsbetriebe vor Investitionskosten zu schützen.

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