Eric Beißwenger, Ilse Aigner, Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Högl, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, wer bei einem Unfall mit Weidevieh haftet. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, ob und welche Möglichkeiten Weidetierhalter haben, um nicht in die Haftung genommen zu werden, wie z. B. Weidezäume oder Warnschilder aufzustellen oder verhaltensauffällige Mutterkühe zu isolieren. Ferner wird gebeten, falls erforderlich, entsprechende Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Dabei soll auch auf evtl. Versicherungslösungen eingegangen werden sowie ggf. geprüft und berichtet werden, ob auch für die bayerischen Almen und Alpen ggf. ein Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen aufgestellt sowie ein Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft nach dem österreichischen Vorbild veröffentlicht werden sollte.
Leider gibt es immer wieder vor allem auf Almen und Alpen Zwischenfälle im Zusammenhang mit Weidevieh und Wanderern. Häufig sind mitgeführte Hunde im Spiel - besonders in Verbindung mit Mutterkühen eine gefahrenträchtige Konstellation. In diesem Zusammenhang stellt sich für Tierhalter die Frage nach der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung. Was letztere betrifft, geht es dabei um die Tierhalterhaftung. Dazu bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 833 sinngemäß, dass Halter sogenannter -Luxustiere- verschuldungsunabhängig haften, während Nutztierhalter zwar lediglich einer Haftung bei Verschulden unterworfen sind, welches aber grundsätzlich vermutet wird: Der Halter eines Nutztiers - also auch eines auf einer Alm oder Alpe gehaltenen Weidetiers - kann sich zwar von der Ersatzpflicht entlasten, jedoch nur, wenn er nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.
Das bedeutet, der Nutztierhalter muss beweisen, dass er die nötigen Vorkehrungen getroffen hat. Dabei dürfen die Anforderungen jedoch nicht überspannt werden und müssen im Rahmen des Zumutbaren bleiben.
Ein aktuelles Urteil aus Österreich, hat einen Almbauern zu Schadensersatz im mittleren sechsstelligen Bereich verurteilt, nachdem im Sommer 2014 in den Stubaier Alpen eine deutsche Wanderin mit ihrem Hund von Mutterkühen angegriffen und tödlich verletzt wurde.
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Almbauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Herde mit Kälbern gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder (-Achtung Mutterkuhhaltung-) hätten nicht ausgereicht.
An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort seien Abzäunungen zum Schutz des menschlichen Lebens notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar, hieß es in der Urteilsbegründung.
Österreich hat nach dem erstinstanzlichen Urteil einen -Aktionsplan für sichere Almen- angestoßen, um die Sicherheit auf den Almen für alle Beteiligten deutlich zu erhöhen. Mit diesem Aktionsplan soll das gute Miteinander von Landwirtschaft und Tourismus auf Österreichs Almen sowie die Eigenverantwortung der Besucher gestärkt werden. Neben einem Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen sowie einem Ratgeber für die Alm - und Weidewirtschaft sieht der Aktionsplan auch eine Änderung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vor. Dabei soll in den österreichischen Bestimmungen eine Präzisierung der Tierhalterhaftung erfolgen, der eine Interessenabwägung im Bereich der Alm- und Weidehaltung vorsieht. Den Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen will das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) mit den betroffenen Interessenvertretungen entwickeln. In diesem Kodex soll das richtige Verhalten auf Almen und Weiden übersichtlich und leicht verständlich erklärt werden. Es sollen dabei konkrete Fragen - etwa wie man sich in der Nähe von Weidevieh verhält, wie viele Meter Abstand man von den Tieren halten sollte und wie Hunde auf Almen und Weiden richtig mitgeführt werden - erläutert werden.