Antragssuche

Cannabis-Legalisierung stoppen

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/489

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Bernhard Seidenath, Holger Dremel, Thomas Huber, Petra Guttenberger, Andrea Behr, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Martin Stock, Karl Straub, Carolina Trautner, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Thomas Zöller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel

Der Landtag begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Staatsregierung, die auf Bundesebene geplante Legalisierung von Cannabis zu stoppen. Er fordert die Staatsregierung auf, im Bundesrat die Notwendigkeit eines Stopps der Cannabislegalisierung zu verdeutlichen. Dazu soll im Bundesrat ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses für das Cannabisgesetz eingebracht werden, mit dem Ziel, den Gesetzentwurf im Bundesrat zu stoppen.



Bayern lehnt die durch die Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis durch das Cannabisgesetz entschieden ab. Das Gesetz ist nicht nur nach Ansicht Bayerns inhaltlich und gestalterisch mangelhaft und lässt viele wichtige Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Legalisierung und die Kontrolle im Umgang mit Cannabis offen. Im Vergleich zum ersten Entwurf des Gesetzes wurden die Konsumverbotszonen sogar noch verkleinert und Mindestabstände gestrichen. Des Weiteren wurde die Obergrenze für die erlaubte Gesamtbesitzmenge von 25 auf 50 Gramm Cannabis verdoppelt. Die Tatsache, dass im öffentlichen Raum jede Person künftig 25 Gramm Cannabis besitzen dürfte, macht es für die Strafverfolgungsbehörden zudem nahezu unmöglich, Konsumenten von Dealern zu unterscheiden. Entgegen der Auffassung des Bundesgesundheitsministers wird der Jugendschutz durch die Legalisierung nicht gestärkt. Vielmehr wird sich der Schwarzmarkt verstärkt auf minderjährige Konsumenten ausrichten und gezielt an Kinder und Jugendliche herantreten. Viele Ärztefachverbände haben schon zu Beginn der Debatte vor den negativen Auswirkungen einer Legalisierung gewarnt, vor allem auch mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz. Die gesundheitlichen Schäden durch den Konsum von Cannabis dürfen keinesfalls unterschätzt werden und bergen gerade im psychischen Bereich enorme gesundheitliche Risiken.


Auch die Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind noch völlig ungeklärt, auch gravierende negative Auswirkungen im Bereich der inneren Sicherheit, auf den Kinder- und Jugendschutz und auf den Bereich des Gesundheitsschutzes der gesamten Bevölkerung stehen zu befürchten. Im Angesicht dieser zu erwartenden negativen Folgen muss die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gestoppt werden. Dazu soll im Bundesrat der Vermittlungsausschuss für das Cannabisgesetz angerufen werden.


 

Zurück zur Übersicht