Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Petra Guttenberger, Alfred Grob, Holger Dremel, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Josef Heisl, Thomas Holz, Stephan Oetzinger, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Martina Gießübel, Jenny Schack, Andreas Schalk, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag erachtet die Vorwürfe gegen Bedienstete der JVA Augsburg-Gablingen als schwerwiegend. Der Landtag begrüßt daher, dass der Staatsminister der Justiz umgehend reagiert, eine rückhaltlose Aufklärung angekündigt, bereits wichtige Sofortmaßnahmen ergriffen und ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt hat. Der Landtag fordert das Staatsministerium der Justiz auf, die Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen weiter vollumfänglich voranzutreiben.
Der Landtag begrüßt die Ankündigung des Staatsministers der Justiz eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Kommission ins Leben zu rufen, die Vorschläge für einheitliche Leitlinien und Standards für die Ausstattung sowie die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH) entwickeln soll und fordert das Staatsministerium der Justiz auf, diese Kommission zeitnah einzusetzen.
Der Landtag bekennt sich zu einem Justizvollzug, der den Schutz der Allgemeinheit durch eine sichere Unterbringung gewährleistet und zugleich die Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten vorbereitet. Recht und Gesetz gelten überall, auch im Justizvollzug.
Die am 24.10.2024 öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfe über Misshandlung von Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen sind schwerwiegend und müssen vollumfänglich durch die Staatsregierung aufgeklärt werden. Es laufen derzeit Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Bis zum Abschluss der Verfahren gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.
Das Bayerische Justizministerium ist Rechts- und Fachaufsichtsbehörde gegenüber den Justizvollzugsanstalten und damit im Rahmen der Dienstaufsicht zuständig für die Überprüfung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen. Hierzu wurden bereits die richtigen Schritte eingeleitet. Staatsminister Georg Eisenreich hat sowohl die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz am 31.10.2024 über den Stand der Aufklärung informiert als auch am 07.11.2024 dem zuständigen Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration mündlich ausführlich hierüber berichtet. Ein schriftlicher Bericht wurde angekündigt. Seitens des Staatsministeriums der Justiz wurden bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht:
- Es wurde eine Task Force im Staatsministerium der Justiz eingesetzt, welche die Vorwürfe umfangreich aufarbeitet.
- Es wurde ein Betretungsverbot und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für alle Beschuldigten sowie die Anstaltsleiterin ausgesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft München bzw. das Staatsministerium der Justiz haben gegen alle Beschuldigten Disziplinarverfahren eingeleitet.
- Staatsminister Georg Eisenreich hat zudem einen neuen Leiter und eine neue stellvertretende Leiterin in der JVA Augsburg-Gablingen kommissarisch eingesetzt.
- Es wurde im Staatsministerium der Justiz ein neues Fachreferat eingerichtet, in dem die Aufsicht über besonders grundrechtssensible Bereiche, wie die Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände, zentral gebündelt wird.
- Das Staatsministerium der Justiz hat bereits die Berichtspflichten aller Justizvollzugsanstalten im Hinblick auf die Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen verschärft. Die Unterbringung wird außerdem auch im System -IT-Vollzug- noch umfassender als bisher erfasst.
- Nunmehr werden auch alle eingehenden Beschwerden statistisch genau erfasst, um Auffälligkeiten besser zu erkennen und bei Bedarf schneller reagieren zu können.
- Die Möglichkeit, Hinweise anonym mitzuteilen besteht bereits aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und wird bei allen Bediensteten des Justizvollzugs noch besser bekannt gemacht.
- Staatsminister Georg Eisenreich hat angekündigt, eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Kommission ins Leben zu rufen, die Vorschläge für einheitliche Leitlinien und Standards für die Ausstattung sowie die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH) entwickeln und die Möglichkeit der Einführung eines Richtervorbehalts ab einer gewissen Dauer der Unterbringung erörtern soll.
Der Justizvollzug leistet einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit im Freistaat Bayern. Im bayerischen Justizvollzug arbeiten über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die überragende Mehrheit leistet unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit und darf nicht aufgrund von möglichem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten Einzelner unter Generalverdacht gestellt werden. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und Unterstützung durch Politik und Gesellschaft.