Manfred Ländner, Tobias Reiß, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Otto Lederer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Wolfgang Hauber, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
1. Die Staatsregierung wird gebeten sich weiterhin intensiv dafür einzusetzen, Besitz und Nutzung von Waffen durch Rechts- und Linksextremisten, Reichsbürgern, Terroristen, Islamisten und sonstigen Personen, die mit Gewalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung kämpfen und das friedliche Zusammenleben der Völker zerstören wollen, zu unterbinden. Der legale Umgang mit Waffen und Munition ist bei Extremisten jeder Art konsequent zu unterbinden.
2. Der Landtag befürwortet und unterstützt insbesondere, dass
a) die Waffenbehörden in Bayern dazu angehalten sind, jede Person mit extremistischen Bezügen eingehend auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit hin zu überprüfen und den Rechtsrahmen sowie den Rechtsweg auszuschöpfen, um
- Anträge solcher Personen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis abzulehnen,
- ihnen bereits erteilte Erlaubnisse zu widerrufen und
- auch den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen mit präventiven Waffenbesitzverboten zu untersagen;
b) das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV)
- die ihm bekannten Personen aus allen extremistischen Phänomenbereichen auf den Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen überprüft,
- zu Extremisten mit Waffen vorliegende Erkenntnisse an die zuständigen Waffenbehörden auch unterhalb der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeitsschwelle übermittelt, damit die Waffenbehörden in eigener Zuständigkeit weitere Erkenntnisse gewinnen können, und
- als Verschlusssache eingestufte Informationen zum Waffenbesitz von Extremisten stets mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Übermittlung einer Einzelfallprüfung unterzieht, ob und in welcher Form Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an die Waffenbehörden übermittelt werden können;
c) die Staatsregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt,
- im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung eine verpflichtende Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden zu etablieren und
- rechtliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt.
Der Landtag befürwortet und unterstützt die bisherigen Bemühungen der Staatsregierung, den legalen Umgang mit Waffen und Munition bei Extremisten jeder Art konsequent zu unterbinden. Der brutale Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat gezeigt, dass Rechtsextremisten nicht davor zurückschrecken, Waffengewalt zur Durchsetzung ihrer menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ziele einzusetzen. Zu welch schrecklichen Taten die militante rechtsextremistische Szene in der Lage ist, hat zudem bereits die Mordserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auf abscheuliche Weise vor Augen geführt.
Die Staatsregierung verfolgt bereits seit Langem das Ziel, den Umgang von Extremisten aller Phänomenbereiche mit Waffen und Munition in Bayern konsequent zu unterbinden.
Dies gilt für die besonders waffenaffine Szene der Rechtsextremisten nicht weniger wie für die ebenfalls sehr an Waffen interessierte Reichsbürgerszene und alle anderen Phänomenbereiche des Extremismus. Daher arbeiten das BayLfV, Polizei- und Waffenbehörden sehr eng zusammen, sodass ein engmaschiges und konsequentes Vorgehen gewährleistet ist.
Darüber hinaus unterstützt die Staatsregierung auch auf Bundesebene die Forderungen nach einer Regelanfrage.
Der Landtag unterstützt diese Vorgehensweise ausdrücklich.