Holger Dremel, Winfried Bausback, Thomas Huber, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Helmut Schnotz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Brunnhuber, Tobias Beck, Martin Behringer, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die aktuelle Lage, Entwicklungen sowie sonstige relevante Erkenntnisse zu Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen in Bayern im Zeitraum von 2014 bis 2023 zu berichten.
Insbesondere ist dabei auf folgende Aspekte einzugehen:
- Sexualstraftaten gegen Kinder (Fälle und Opfer, Tatverdächtige und deren Vorbeziehung zu den Opfern sowie Tatörtlichkeiten)
- Sexualstraftaten gegen Jugendliche (Fälle und Opfer, Tatverdächtige und deren Vorbeziehung zu den Opfern sowie Tatörtlichkeiten)
- Die Rolle des Tatmittel Internets bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen
- Etablierte Meldewege- und Pflichten bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen
a) im schulischen Kontext
b) im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe - Präventionsangebote
a) an Schulen
b) außerhalb von Schulen
Genaue Erkenntnisse zu einem Deliktsfeld sind unverzichtbare Basis für eine Optimierung etwaiger Bekämpfungsansätze.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) registrierte im Jahr 2023 insgesamt 3.467 minderjährige Opfer von Sexualdelikten. Gerade im Bereich der Sexualstraftaten haben die Taten oftmals tiefgreifende und langfristige Auswirkungen auf die Opfer. Im Falle minderjähriger Opfer wird die Entwicklung häufig erheblich beeinflusst. Ein leistungsfähiges Informationsmanagement im behördenübergreifenden Austausch ist ebenso wie zielgerichtete Prävention bei der Bekämpfung derartiger Straftaten unverzichtbar.