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Stationäre Versorgung von kranken Kindern - Kinderstationen auskömmlich finanzieren!

09.10.2019 - Dringlichkeitsantrag | 18/4023

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine ausreichende Finanzierung der Kinderkrankenhäuser einzusetzen. Zudem soll berichtet werden, wie es aus Sicht der Staatsregierung nach Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) um die stationäre pädiatrische Versorgung in Bayern bestellt ist und was aus ihrer Sicht erforderlich ist, um dem Fachkräftemangel im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin zu begegnen.



Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern bedürfen - gerade im Krankheitsfall - einer besonderen Versorgung. Das wissen Eltern nur zu gut.


Mit 43 Krankenhäusern mit der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderchirurgie) sowie 37 Krankenhäusern im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie verfügt Bayern über ein gutes Versorgungsnetz. Anders als in anderen Bundesländern gab es in Bayern in den vergangenen zehn Jahren zwar keine Schließung einer gesamten Fachrichtung für Kinder- und Jugendmedizin, allerdings konnten aufgrund Mangels an Fachpersonal - insbesondere in den Ballungsräumen und im Bereich der Pflege - zeitweise immer wieder Betten nicht betrieben werden.


Entscheidend ist deshalb eine gute personelle Ausstattung gerade im pflegerischen Bereich. Hier müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um dem Fachkräftemangel energisch entgegen zu treten.


Klar ist auch: die finanzielle Ausstattung muss auskömmlich sein.


Im Bereich der Investitionskostenfinanzierung ist der Freistaat Bayern zusammen mit den Kommunen ein verlässlicher Partner. Für den Bereich der Betriebskostenfinanzierung der Kliniken sind aber im dualen Finanzierungssystem die Krankenkassen zuständig. Bei der Umstellung der Betriebskostenfinanzierung auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung muss der Bund deshalb die besondere Situation der Kinderstationen im Blick behalten. Im Zweifel muss zum Wohle der kleinen Patientinnen und Patienten sowie deren Eltern am Ende die Herausnahme der Kinderstationen aus dem DRG-System stehen - genau so, wie es im Bereich der Palliativversorgung bereits erfolgt ist. Die Betriebskostenfinanzierung auf Bundesebene muss überprüft werden, z. B. durch eine Überarbeitung des Fallpauschalen-Systems, wie im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN vereinbart.


 

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