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Minijob - Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung

28.02.2019 - Dringlichkeitsantrag | 18/752

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Sandro Kirchner, Thomas Huber, Franz Rieger, Alex Dorow, Matthias Enghuber, Klaus Holetschek, Petra Högl, Martin Huber, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Alfred Sauter, Andreas Schalk, Ulrike Scharf, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung der Minijobgrenze auf 530 Euro  einzusetzen.



Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung durch den Bundesgesetzgeber liegt nun mehr als sechs Jahre zurück. Die Einkommensgrenze für Minijobs wurde im Jahr 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben und blieb seitdem unverändert.


Die Tarifentwicklung der letzten Jahre war positiv, die Löhne und Gehälter sind gesamtwirtschaftlich zwischen 2,7 und 3,1 Prozent pro Jahr angestiegen. Auch der Mindestlohn ist gestiegen, von zunächst 8,50 Euro auf 8,84 Euro im Januar 2017 und auf 9,19 Euro im Januar 2019. Er wird zudem zum Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro ansteigen.


Das bedeutet, dass Minijobber bei steigendem Stundenlohn weniger Stunden pro Monat arbeiten dürfen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsteht möglicherweise das Problem, dass sie dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen müssen. Statt die Arbeitszeit ungewollt zu reduzieren, könnten Minijobber mit einer Erhöhung der Minijob-Grenze an allgemeinen Gehaltssteigerungen durch einen höheren Verdienst teilhaben.


Der Minijob leistet als flexibles Instrument einen wesentlichen Beitrag für den Arbeitsmarkt und die Unternehmen und muss daher durch regelmäßige Anpassungen attraktiv gehalten werden.


 


 


 


 


 


 


 

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