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Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen

06.06.2019 - Antrag | 18/4160

Initiatoren:
Thorsten Schwab, Sandro Kirchner, Barbara Becker, Volker Bauer, Michael Hofmann, Max Gibis, Stephan Oetzinger, Martin Mittag, Beate Merk, Angelika Schorer, Norbert Dünkel, Gerhard Hopp, Tobias Reiß, Jürgen Baumgärtner, Manfred Ländner, Holger Dremel, Matthias Enghuber, Alfred Grob, Otto Lederer, Peter Tomaschko

Der Landtag stellt fest, dass sich der Schwerpunkt der technischen Geschwindigkeitsüberwachung in Bayern derzeit auf mobile Überwachungskonzepte konzentriert. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden in sehr geringer Anzahl verwendet, derzeit sind 24 solcher Anlagen im Einsatz. Dabei beschränkt sich das Einsatzgebiet vorwiegend auf die Großräume München, Nürnberg, Augsburg sowie lngolstadt. Nördlich von Nürnberg sind keinerlei festinstallierte Messanlagen stationiert.


Zum Vergleich: ln Baden-Württemberg stehen weit über 1.000 und in Nordrhein-Westfalen annähernd 1.000 Anlagen.


ln Bayern erfolgt die Auswahl von Örtlichkeiten für stationäre Messanlagen nach sehr gründlicher Untersuchung. Entscheidende Kriterien sind hierbei ein hohes Unfallrisiko und Verkehrsaufkommen. Die Maßnahme müsse laut Staatsministerium des lnnern der -Reduzierung von Verkehrsunfällen" dienen. Voraussetzung ist demnach, dass an der betroffenen Stelle bereits eine gewisse Anzahl von Verkehrsunfällen stattgefunden hat.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kriterienkatalog zur Aufstellung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen zugusten einer größeren kommunalen Entscheidungskompetenz zu überarbeiten. Ziel muss ein deutlich erweiterter Spielraum für die Kommunen sein, um den Verkehr an Ortseingängen und sonstigen Gefahrenstellen dauerhaft regulieren zu können. Es darf nicht allein die Reduzierung von bereits erfolgten Verkehrsunfällen als Kriterium dienen, sondern insbesondere auch der Schutz der Anwohner vor Immissionen und Verkehrslärm bei erhöhtem Verkehrsaufkommen bzw. Schwerlastverkehrsaufkommen.



Fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen führen dazu, dass Verkehrsteilnehmer am entsprechenden Streckenabschnitt vorsichtiger und angepasster fahren. Es geht hier nicht, wie bei der mobilen Variante, um den Überraschungseffekt, sondern um ein dauerhaft angepasstes Fahrverhalten zum Schutz der örtlichen Bevölkerung. Dass den Verkehrsteilnehmern der Standort bekannt ist, kann daher nur als Vorteil und keinesfalls als Nachteil gewertet werden.

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