Thorsten Schwab, Holger Dremel, Sebastian Friesinger, Helmut Schnotz, Josef Zellmeier, Winfried Bausback, Michael Hofmann, Daniel Artmann, Barbara Becker, Andrea Behr, Maximilian Böltl, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Wolfgang Fackler, Kristan Freiherr von Waldenfels, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Petra Guttenberger, Josef Heisl, Klaus Holetschek, Thomas Holz, Thomas Huber, Björn Jungbauer, Andreas Jäckel, Joachim Konrad, Manuel Knoll, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Stephan Oetzinger, Werner Stieglitz, Martin Stock, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag stellt fest, dass jede Kommune in Bayern den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen aktuell selbst ermittelt und ausschreibt. Dieses Verfahren ist für die Kommunen mit einem hohen Personalaufwand und hohen Kosten verbunden. Aufgrund des komplexen Ausschreibungsverfahrens werden meist externe Büros beauftragt. In anderen Bundesländern (u. a. Hessen) gibt es staatliche Kompetenzzentren zur Beschaffung von Ausrüstung. So könnten Mengenrabatte erzielt werden, die ein Potential zur Kosteneinsparung haben.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen zweiten Beschaffungsweg für den Erwerb von Feuerwehrbedarf aufzulegen. In einem ersten Schritt soll dies mit einem gängigen Fahrzeugtyp in 2025 erprobt werden. Nach positiver Erprobung soll auf der Grundlage der Erkenntnisse ein effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem erarbeitet werden. Den Kommunen soll auch weiterhin ermöglicht werden, die Beschaffung auf dem herkömmlichen Weg über Ausschreibung sicherzustellen.
Durch eine zentrale Bestellung könnten eventuell Mengenrabatte für Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge -von der Stange- erzielt werden und die Kosten für die Kommunen reduziert werden.
Beispiel: Ein HLF10 kostet bei Ausschreibung und Beschaffung durch die Kommunen aktuell rund 500.000 Euro. Bei einer zentralen Beschaffung können die Kosten über Mengenrabatte auf rund 350.000 Euro pro Fahrzeug gesenkt werden. Bei 100 zentral beschafften Fahrzeugen ergibt sich damit ein Einsparpotential von rund 15 Millionen Euro.
Die Kommunen können dieses Angebot wahrnehmen, müssen es aber nicht. So besteht nach wie vor die Möglichkeit für die Kommunen individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für ihre Feuerwehren zu erwerben.