Kerstin Schreyer, Alexander Flierl, Petra Högl, Josef Zellmeier, Michael Hofmann, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Daniel Artmann, Volker Bauer, Barbara Becker, Andrea Behr, Maximilian Böltl, Franc Dierl, Leo Dietz, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Patrick Grossmann, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Jenny Schack, Josef Schmid, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Werner Stieglitz, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund weiterhin für die Stärkung von Biomasse- und Biogasanlagen einzusetzen.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, sich unverzüglich für eine für die Anlagenbetreiber kurzfristig wirkende Übergangslösung auf Bundesebene zu bemühen, um eine Stilllegungswelle von Anlagen im laufenden Jahr abzuwenden. Diese Übergangslösung sollte insbesondere eine kurzfristige Anhebung des Ausschreibungsvolumens für 2025 beinhalten.
Biomasse- und Biogasanlagen leisten als grundlastfähige Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung und sind eine unverzichtbare Säule der Energiewende. Gerade für Bayern ist Biogas ein wichtiger erneuerbarer Energieträger. Mit 2.737 Anlagen und rund 1,5 Gigawatt installierter Leistung stehen in Bayern die meisten Biogasanlagen in Deutschland, umgerechnet ist das jede vierte Anlage.
Das BMWK hat am 5.12.2024 ein völlig unzureichendes Biogaspaket vorgelegt. Zudem kam das Paket auch viel zu spät: Die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die Anlagenbetreiber können in der Kürze der Zeit nicht abgeschätzt werden. Die Branche hat bereits die grundsätzliche Ablehnung des Vorschlags erklärt.
Da die vergangenen vier Ausschreibungsrunden für Biomasseanlagen deutlich überzeichnet waren und ab Ende 2024 für Tausende Anlagen der Vergütungszeitraum endet, besteht die große Gefahr, dass es im laufenden Jahr zu einer Stilllegungswelle von Biogasanlagen kommt.
Eine umfassende Anpassung des vom BMWK vorgeschlagenen Biogaspakets scheint in Anbetracht der nur noch sehr kurzen Legislatur unmöglich. Daher fordern wir eine Übergangslösung insbesondere mit einer kurzfristigen Anhebung des Ausschreibungsvolumens für 2025. Nur so kann die befürchtete Stilllegungswelle noch verhindert werden.