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Bayerisches Landarztgesetz - für mehr Landärzte und eine auch künftig gute medizinische Versorgung

30.10.2019 - Antrag | 18/4702

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung ist eine der tragenden Säulen der medizinischen Versorgung in Bayern. Sie in ausreichendem Umfang und in hoher Qualität aufrecht zu erhalten, ist ein hohes Ziel, das sich gerade in ländlichen Regionen zunehmend schwierig gestaltet.


In diesem Zusammenhang begrüßt der Bayerische Landtag ausdrücklich die Anstrengungen der Staatsregierung, die Zahl der Medizinstudienplätze in Bayern zu steigern. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass an der neuen medizinischen Fakultät in Augsburg nun seit dem 14. Oktober 2019 84 Studierende ihr Medizinstudium aufgenommen haben und diese Plätze sukzessive auf 250 pro Jahr erhöht werden. Erfreulich ist zudem, dass es 100 zusätzliche Medizinstudienplätze pro Jahr in Bayreuth (klinischer Abschnitt) geben wird, die von der medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen aus betreut werden. Die ersten 55 Studierenden haben ebenfalls zum 14. Oktober 2019 ihr Studium mit dem vorangehenden vorklinischen Studienabschnitt in Erlangen begonnen.


Der Landtag begrüßt ebenfalls die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung vom 10. Oktober 2019 angekündigte Projektgruppe, die sich mit der Errichtung eines Medizincampus in Niederbayern und zusätzlichen Medizinstudienplätzen dort beschäftigen soll.


Nachdrücklich appelliert der Landtag an die übrigen Bundesländer, dem Beispiel Bayerns zu folgen und ihrerseits die Anzahl der Medizinstudienplätze in ihrem jeweiligen Land deutlich auszuweiten. Nur im Zusammenwirken aller Bundesländer wird es gelingen, den selbstgemachten Fachkräftemangel - es gäbe schließlich genügend Interessenten an einem Medizinstudium - im Bereich der Ärztinnen und Ärzte wirksam zu bekämpfen, eine ausreichende Anzahl an Medizinstudienplätzen zu schaffen und so die medizinische Versorgung in Deutschland auch in Zukunft sicher zu stellen.


Um gezielt die ambulante ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten des Freistaats sicher zu stellen, ist die sogenannte -Landarztquote- ein guter und zielführender Weg. Der Landtag begrüßt deshalb das Bayerische Landarztgesetz, das jungen Menschen, die sich im Anschluss an ihr Studium in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen Bayerns niederlassen wollen, abiturnotenunabhängig ein Medizinstudium ermöglicht.


Der Landtag will dabei auch den Bereich der allgemein-fachärztlichen, insbesondere der kinderärztlichen Versorgung beachtet wissen. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, zu prüfen, inwieweit insbesondere Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie in einem weiteren Schritt der gesamte Bereich der allgemein-fachärztlichen Versorgung in die dann bestehende Landarztquote einbezogen werden können.


Weil der so genannte Medizinertest regelmäßig im Zeitraum der bayerischen Abiturprüfungen stattfindet, fordert der Landtag - um eine Benachteiligung bayerischer Bewerberinnen und Bewerber um einen Medizinstudienplatz auszuschließen - die Staatsregierung schließlich auf, die Möglichkeit der Einführung eines landeseigenen Studieneignungsverfahrens für das Medizinstudium durch die Medizinischen Fakultäten in Bayern zu prüfen.



Das Bayerische Landarztgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg der Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung auch und gerade in ländlichen Regionen des Freistaats Bayern. Das Gesetz sollte jedoch durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Dazu gehört - nach dem Vorbild Bayerns - die merkliche Ausweitung der Anzahl der Medizin-Studienplätze in sämtlichen Bundesländern sowie eine andere zeitliche Gestaltung des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS - so genannter Medizinertest). Letzterer wird ja gerade für die Auswahl künftiger Landärzte eine bedeutende Rolle spielen. Der TMS, den die medizinischen Fakultäten in Bayern im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigen, wird von der TMS-Koordinationsstelle, die an der Medizinischen Fakultät Heidelberg angesiedelt ist, und der Firma ITB Consulting GmbH verantwortet. Neben der für bayerische Abiturientinnen und Abiturienten unglücklichen Terminierung im Mai genau während der Abiturprüfungen und der fehlenden Wiederholbarkeit ist der Test so konzipiert, dass nicht alle Aufgaben innerhalb der gesetzten Zeit bearbeitet werden können. Gleichzeitig wird aber ein Teil der Aufgaben nicht gewertet, ohne dass der Prüfling erkennen kann, welche Aufgaben bewertet werden und welche nicht. Dies erscheint rechtlich schwierig. Auch liegt es im Interesse des Freistaats, bei der Durchführung und beim Inhalt des Tests mitbestimmen zu können. Es ist schwer vermittelbar, dass Medizinstudienplätze an bayerischen Universitäten maßgeblich nach einem Test vergeben werden, auf den der Freistaat keinen Einfluss hat und der in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass bayerische Abiturientinnen und Abiturienten benachteiligt werden. Aus diesem Grund sollte die Möglichkeit der Einführung eines landeseigenen Studieneignungsverfahrens für das Medizinstudium geprüft werden.


Um eine generelle Lösung zu Gunsten bayerischer Abiturientinnen und Abiturienten zu erreichen, hat das StMGP einen Beschluss der GMK am 05./06.06.2019 herbeigeführt, die KMK zu bitten, bei der Koordinationsstelle TMS darauf hinzuwirken, dass der TMS künftig zweimal pro Jahr angeboten wird. Bisher ist die KMK dieser Bitte bedauerlicherweise nicht nachgekommen. Da im Gesetzentwurf auf eine Festlegung auf den TMS verzichtet wurde, ist die Einführung eines eigenständigen bayerischen Studieneignungstests grundsätzlich möglich. Als Auswahlkriterium ist nur allgemein ein -Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests- vorgesehen. Studierende, die sich zusätzlich auch im zentralen Verfahren bewerben und ihre Chancen außerhalb der Abiturbestenquote verbessern wollen, müssten dann allerdings künftig zwei Tests absolvieren: den TMS für die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung und ggf. einen weiteren Test für die Bewerbung in der bayerischen Landarztquote.

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