Josef Zellmeier, Alex Dorow, Petra Guttenberger, Winfried Bausback, Michael Hofmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Alexander Dietrich, Stefan Ebner, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Melanie Huml, Björn Jungbauer, Jochen Kohler, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Kerstin Schreyer, Martin Stock, Karl Straub, Carolina Trautner, Peter Wachler
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bund für einen verbesserten Opferschutz einzusetzen. Insbesondere soll bei Showveranstaltungen wie dem BR-Format -True Crime- dem postmortalen Persönlichkeitsrecht und den Interessen von Angehörigen mehr Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere, wenn nahe Verwandte unter der Darstellung stark leiden.
Bei Kapitalverbrechen beschränkt sich die Betroffenheit nicht nur auf den unmittelbar Geschädigten, sondern zieht auch die Familie und darüber hinaus das soziale Umfeld in Mitleidenschaft. Bei Verbrechen, die ein großes mediales Interesse erfahren oder erfahren haben, bleiben die Taten auch länger im Gedächtnis der Bevölkerung. Aus diesem Grund ist die derzeitige Regelung des Opferschutzes, der nach zehn Jahren nach dem Tod des Opfers ausläuft, zu kurz gegriffen. Meist leben nach einer Dekade noch zahlreiche nahe Angehörige und Freunde des Opfers, die im Gegensatz zum Täter nach Ablauf der Frist keinen Schutz mehr genießen. Besonders zum Tragen kommt dies bei prominenten Fällen oder einer langen Verfahrensdauer. Da der Opferschutz nicht hinter dem Täterschutz zurückbleiben darf, ist eine Änderung der Rechtsgrundlagen angezeigt.
Anlass des Antrages ist der tragische Mordfall Maria Baumer, der momentan das Hauptthema der BR-Reihe -True Crime- bildet. Durch die lange Dauer der Ermittlungen und des Strafprozesses inklusive Revision wurde der Täter erst Mitte 2021 endgültig verurteilt, obwohl die Tat bereits 2012 geschah. Deshalb ist das Geschehen für die Eltern und die Geschwister sehr präsent, sie leiden stark darunter. Die Zwillingsschwester des Opfers hat rechtlichen Rat gesucht und ist dabei auf diese Lücke im Opferschutz gestoßen, die nun geschlossen werden sollte.
Eine Möglichkeit könnte sein, die Beweislast für einen sorgfältigen Umgang mit Persönlichkeitsrechten den Medien und nicht den Betroffenen aufzuerlegen.