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Psychische Gesundheit stärken II:
Präventionsgesetz ergänzen

13.11.2024 - Antrag | 19/4791

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag stellt fest, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein hohes Gut ist. Gerade wenn sie in jungen Jahren schlimme Erfahrungen machen mussten, weil sie selbst Gewalt erfuhren oder z. B. den Suizid oder Unfall eines Elternteils erlebten, brauchen Kinder und Jugendliche eine besondere Behandlung. Der Landtag ist daher der Ansicht, dass die Prävention manifester psychischer Erkrankungen stärker in den Fokus rücken muss. Bislang gibt es auf Bundesebene keine Rechtsgrundlage für gezielte und planmäßige Präventionsanstrengungen in diesem Bereich.


Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass



  • § 20 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) um einen Punkt 9 wie folgt ergänzt wird: -9. manifeste psychiatrische Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen und nach Traumata verhindern; Resilienz stärken sowie Erkrankte ggf. auch mit deren familiärem Umfeld früh erkennen und behandeln.-,

  • in § 20 Abs. 3 Nr. 6 SGB V das Wort -depressive- durch -psychische- (Erkrankungen) ersetzt wird.


Wichtig ist dem Landtag auch, dass die Trauerbegleitung - wie auch vom Deutschen Palliativ- und Hospizverband bereits gefordert - unterstützt bzw. in das Präventionsgesetz aufgenommen wird.


Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, darauf zu achten, dass auch künftig Eltern und Geschwister von den Psychotherapeuten traumatisierter Kinder und Jugendlicher mitbehandelt werden können, soweit dies therapeutisch indiziert ist.



Kinder mit traumatischen Erfahrungen bedürfen einer besonderen Behandlung. Die Kinder sind nicht zwingend psychisch krank, sie haben "nur" etwas Schlimmes erlebt. Es droht bei einer Nichtbehandlung eine Erkrankung. Deshalb muss gerade in diesem Bereich der präventive Ansatz gestärkt werden und die Traumaprävention, die gleichzeitig eine Prävention von psychischen Erkrankungen als Spätfolge des Traumas ist, in das Gesetz -Primäre Prävention und Gesundheitsförderung- (§ 20 SGB V) aufgenommen werden. Damit wird die Traumaprävention als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt.

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