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Gemeinnützigkeitsreform zur Stärkung des Ehrenamts

27.11.2019 - Dringlichkeitsantrag | 18/4966

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Sandro Kirchner, Steffen Vogel, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Alexander Flierl, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Harald Kühn, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Helmut Radlmeier, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Gerald Pittner, Eva Gottstein, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Gemeinnützigkeit von Vereinen unabhängig von der Mitgliederstruktur erhalten bleibt. Entscheidendes Kriterium muss der tatsächliche Beitrag zum Gemeinwohl bleiben.


Jedoch ist der Mantel der Gemeinnützigkeit nicht dafür da, eine allgemeine politische Arbeit von Vereinen und Verbänden zu fördern.


Vielmehr sollte anerkanntes gesellschaftliches Engagement im Steuerrecht besser gefördert werden. Konkret soll



  • der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 - auf 3.000 - angehoben und

  • die Ehrenamtspauschale von 720 - auf 840 - erhöht werden.



Die Idee von Bundesfinanzminister Scholz, reinen Frauen- oder Männervereinen unterschiedslos die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, ist abzulehnen. Es gibt für Vereine gute und sachliche Gründe, nur Männer oder Frauen aufzunehmen. Das betrifft nicht nur Frauenchöre, Männergesangsvereine, Selbsthilfegruppen oder die Brauchtumspflege. All diese Vereine arbeiten für die Allgemeinheit. Die ganze Gesellschaft profitiert von diesem Engagement, unabhängig von der Vereinszugehörigkeit. Es gibt keinen Grund, diesen Vereinen die Gemeinnützigkeit zu nehmen. Eine gesetzliche Änderung zu Lasten dieser Vereine wird abgelehnt.


Hingegen kann allein die politische Aktivität von Vereinen und Verbänden keine Gemeinnützigkeit begründen. Dafür braucht es echte gemeinnützige Zwecke, die satzungsmäßig verankert sind.


Vielmehr sollten bei einer Gemeinnützigkeitsreform endlich die ehrenamtlich Engagierten selbst entlastet werden. Das Ehrenamt ist in Bayern traditionell tief verankert. Es trägt wesentlich zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft bei.   Die Steuerfreibeträge sind seit dem Jahr 2013 unverändert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für weniger Bürokratie im Steuerrecht und setzen ein Signal der Wertschätzung an die Ehrenamtlichen.


 

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