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Kindernotärztliche Versorgung sicherstellen - Qualifikation erleichtern

19.11.2019 - Antrag | 18/5009

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Anna Stolz, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kinder-Intensivärzten die Qualifikation als Notarzt und mithin die Abrechnung von Kinder-Notfalleinsätzen erleichtert wird.


 



Für die Abrechnung eines Notarzteinsatzes mit den Krankenkassen ist eine Qualifikation als Notarzt erforderlich. Im Bereich der Kindernoteinsätze kommen zum Teil zusätzlich zu -normalen- Notärzten auch Kinderärzte zum Einsatz. Diese können diese Einsätze jedoch mangels Qualifikation als Notarzt nicht abrechnen. Die Staatsregierung sollte sich daher bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und bei der Bayerischen Landesärztekammer dafür einsetzen, dass Kinderärzten die Qualifikation als Notarzt durch ihre Kliniken ermöglicht oder erleichtert wird. Dies stärkt auch gerade den ländlichen Raum, wo Kinderärzte gerade im Notarztbetrieb rar sind.

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