Marcel Huber, Ulrike Scharf, Jürgen Baumgärtner, Alexander König, Jochen Kohler, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag begrüßt die Fertigstellung der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein als einen wichtigen Baustein zur Anbindung des ostbayerischen Raums und zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Seit der Verkehrsfreigabe am 01.10.2019 gibt es allerdings aus der Bevölkerung Beschwerden über eine starke Lärmbelastung entlang des neuen Streckenabschnitts. Deshalb wird die Staatsregierung aufgefordert durch Messungen zu prüfen, ob die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend sind und den Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens entsprechen. Zudem soll auch überprüft werden, ob die Qualität des verbauten Fahrbahnbelags den Planungsvorgaben entspricht. Weiterhin wird die Staatsregierung gebeten, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen, um eine Lärmentlastung der betroffenen Bevölkerung zu erreichen. In diese Prüfung sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen miteinbezogen werden. Über das Ergebnis der Messungen ist dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr zu berichten.
Die A 94 ist eine wichtige Verkehrsader für die Region Ostbayern. Sie erhöht auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, da sie die unfallträchtige B 12 massiv entlastet. Seit der Neueröffnung des Abschnitts der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein mehren sich jedoch Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner über erhöhte Lärmimmissionen.
Die Autobahndirektion Südbayern wird deshalb aufgefordert zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Dabei sind auch die prognostizierten Verkehrsstärken aus dem Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. Ferner muss die Qualität des Fahrbahnbelags, der die Lärmimmissionen massiv beeinflusst, geprüft werden. Es muss des Weiteren untersucht werden, ob die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen den Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens entsprechen und ausreichend sind. Der Bund ist Träger der Straßenbaulast, so dass dieser die für die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen notwendigen Ressourcen bereitzustellen oder zu erstatten hat.