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Sustainable Finance Agenda mittelstandsfreundlich und technologieoffen umsetzen!

06.12.2019 - Dringlichkeitsantrag | 18/5314

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Sandro Kirchner, Franz Rieger, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Alex Dorow, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Martin Huber, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Alfred Sauter, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen zur Sustainable Finance Agenda auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass diese mittelstandsfreundlich und technologieoffen ausgestaltet wird.


Die Regularien für ein nachhaltiges Finanzwesen müssen so ausgestaltet werden, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sie ohne großen bürokratischen Aufwand anwenden können. Bayerische Unternehmen bzw. einzelne bayerische Industriezweige dürfen im globalen Wettbewerb durch die Regularien nicht übermäßig belastet werden und keine Wettbewerbsnachteile erfahren.


Auch darf die Umsetzung der Energiewende in Bayern, die in Süddeutschland Kraftwerkskapazitäten erfordert, nicht durch eine pauschale Klassifizierung von Gas als -nicht-nachhaltig- gefährdet werden.


Die Mittelstandsfinanzierung darf nicht durch politisch motivierte Vorgaben eingeschränkt werden, insbesondere nicht über die Kreditvergabe. Standards der Sustainable Finance Agenda sollten sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene durch die demokratisch- legitimierten Gesetzgeber erarbeitet werden, nicht durch nachgelagerte Finanzaufsichtsbehörden oder Expertengremien.



Im März 2018 hat die Europäische Kommission ihren -Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums- veröffentlicht. Der Aktionsplan zielt im Kern darauf ab, die Finanzwirtschaft als Hebel des wirtschaftlichen Umbaus zu nutzen. Die Finanzströme sollen gezielt in nachhaltige Projekte und Unternehmen gelenkt werden. Im Mittelpunkt des EU-Aktionsplans steht die Entwicklung einer gemeinsamen Taxonomie, d.h. einer EU-weit einheitlichen Definition von nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit. In den Trilog-Verhandlungen zur EU-Taxonomie-Verordnung wird aktuell diskutiert, Atomkraft als -nachhaltig- (-climate neutral energy-) zu klassifizieren gegenüber der Einstufung von Gas als -nicht nachhaltig-. Des Weiteren wird die Einführung einer sogenannten -brown list- mit umweltschädlichen Wirtschaftstätigkeiten bzw. -nicht-nachhaltigen- Branchen erwogen.


Seit Anfang 2019 laufen Überlegungen zum nachhaltigen Finanzwesen auch auf Bundesebene. Im Februar 2019 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung das Ziel formuliert, Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu machen. Der Beirat für -Sustainable Finance- hat am 16.10.2019 ein erstes Thesenpapier vorgelegt mit dem Zwischenfazit, dass für eine Transformation der Wirtschaft hin zu Nachhaltigkeit alle Finanzierungsformen in die Überlegungen einbezogen werden müssen, insbesondere Investmentprodukte, Bankprodukte und Versicherungsprodukte, sowie auch alle Akteure der Finanz- und Realwirtschaft selbst.


Von aufsichtsbehördlicher Seite ist die BaFin daneben bereits im Vorfeld von Beschlüssen auf Bundes- und/oder EU-Ebene aktiv geworden, indem sie ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Konsultation gestellt hat. Demnach sollten Banken und Versicherungen bei Erstkontakt künftig von ihren Kunden konkrete Nachhaltigkeitsinformationen (zu ökologischen und sozialen Aspekten sowie im Hinblick auf -gute Unternehmensführung-, ESG-Kriterien) abfragen und diese systematisch auswerten. Das hat vor allem in der Realwirtschaft zu starker Verunsicherung geführt.

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