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Vom Patent zum Produkt - Transfer von Wissenschaft in die Wirtschaft stärken

18.12.2024 - Antrag | 19/4897

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Maximilian Böltl, Martin Wagle, Daniel Artmann, Konrad Baur, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Josef Heisl, Gerhard Hopp, Björn Jungbauer, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Joachim Konrad, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Andreas Schalk, Josef Schmid, Sascha Schnürer, Werner Stieglitz, Martin Stock, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert,



  • zu berichten, wie viele Ausgründungen es innerhalb der vergangenen fünf Jahre aus den Hochschulen/Forschungseinrichtungen gab,

  • aufzuzeigen, wie die Prozesse zur Übertragung von geistigem Eigentum (IP) bei den Hochschulen und Forschungseinrichtungen standardisiert werden,

  • dazulegen, wie die Prozesse zur Übertragung von IP durch den Freistaat unterstützt werden.



Der entscheidende Standortvorteil Bayerns ist unser technologischer Fortschritt. Die exzellente Wissenschafts- und Forschungsarbeit in ganz Bayern ist dafür die beste Basis. Damit aus Ideen auch Innovationen werden können, müssen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Übertragung von IP (Intellectuall Property = geistiges Eigentum) auf Gründer bzw. deren Startups optimal unterstützt werden. Um angemessene Vergütungssysteme und einen fairen Interessensausgleich zu erreichen, braucht es Transparenz. Im Wettlauf um die frühe Marktreife braucht es Geschwindigkeit. Beide Anforderungen können durch standardisierte Abläufe einheitlich gewährleistet werden.

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