Wolfgang Fackler, Winfried Bausback, Volker Bauer, Holger Dremel, Max Gibis, Alfred Grob, Andreas Jäckel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Gerald Pittner, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Beihilfeablöseversicherungen auch künftig nicht der Versicherungssteuer unterliegen.
Bei der Beihilfeablöseversicherung sichern sich Dienstherrn - in der Regel Kommunen - gegen das Risiko der Beihilfeaufwendungen ab. Versicherungsnehmer ist der jeweilige Dienstherr, die Versicherungsleistungen (= Beihilfeaufwendungen) stehen dabei dem Versicherungsnehmer/Dienstherrn zu, werden jedoch aus Verwaltungsvereinfachungsgründen in dessen Namen direkt an die Beihilfeberechtigten ausbezahlt.
§ 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz sieht hierfür bislang eine Befreiung von der Versicherungsteuer vor. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts (Versicherungsteuerrechtsmodernisierungsgesetz - VersStRModG) sollen Versicherungsverträge, die der Absicherung des Vermögens einer juristischen Personen dienen und bei denen die Versicherungsleistung nicht einer natürlichen Person zufließt, nicht mehr unter die Steuerbefreiung fallen, wovon nach dem Wortlaut auch die Beihilfeablöseversicherung betroffen wäre.
In Bayern haben rund 90 % der Gemeinden und ca. 60 % der Landkreise eine Beihilfeablöseversicherung abgeschlossen, bundesweit sind es etwa 4.000 öffentlich-rechtliche Dienstherrn. Das Beitragsvolumen in der Beihilfeablöseversicherung beträgt im Jahr 2019 insgesamt voraussichtlich über 300 Mio. Euro (2018: rd. 280 Mio. Euro Jahresbeitrag).
Sollte die Steuerbefreiung wegfallen, müsste der Versicherungsteuersatz (19 %) auf die Versicherungsbeiträge aufgeschlagen und von den Dienstherrn als Teil der Prämie bezahlt werden. Da die Versicherungsteuer eine Bundessteuer ist, würde der Bund damit im Ergebnis auf Kosten der Kommunen Einnahmen erzielen. Die zusätzliche Belastung der öffentlich-rechtlichen Dienstherrn würde durch die neue Versicherungsteuerregelung rund 60 Mio. Euro pro Jahr betragen.
Wenngleich bereits erste Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen geführt wurden, ist mit Nachdruck auf eine rechtssichere Lösung für die Kommunen hinzuwirken.