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Unbürokratische Auszahlung des Krippengelds in Bayern

05.02.2024 - Antrag | 19/612

Initiatoren:
Thomas Huber, Winfried Bausback, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Helmut Schnotz, Florian Streibl, Felix Locke, Julian Preidl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen sowie im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie zu berichten, wie die Auszahlung des Krippengeldes entbürokratisiert werden kann. Durch eine Vereinfachung des bisher mehrstufigen Antragsverfahrens könnten nicht nur Eltern entlastet, sondern auch Kosten für entsprechendes Verwaltungspersonal eingespart werden.



Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Damit der Elternbeitrag keine Zugangshürde zur frühkindlichen Erziehung und Bildung darstellt und die Geltendmachung des Rechtsanspruchs des Kindes auf einen Betreuungsplatz nicht aus finanziellen Gründen scheitert, entlastet der Freistaat Bayern Eltern von Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen.


Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.


Das Antragsverfahren für die Eltern besteht aus einem mehrstufigen Verfahren, welches zunächst die eigentliche Antragsstellung umfasst. Sollten sich Änderungen während des Bezugszeitraums z.B. bei den Elternbeiträgen ergeben, hat seitens der Eltern eine Änderungsmitteilung zu erfolgen. Nach Beendigung des Bezugszeitraums ist eine weitere Erklärung abzugeben, in der die Eltern die Korrektheit der Angaben bestätigen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist in einem letzten Schritt verpflichtet, eine Stichprobenkontrolle durchzuführen und möglichen Unstimmigkeiten bei Anträgen nachzugehen.


Da es sich beim Krippengeld mit max. 1.200 Euro im Jahr um eine verhältnismäßig geringe Leistung handelt, ist beim gegenwärtigen Antragsverfahren das Kosten-Nutzen-Verhältnis vielfach nicht mehr gegeben. Zudem ist zu bedenken, dass selbst bei einer nachträglichen Beanstandung in den meisten Fällen kein vollständiger Wegfall der Leistungsberechtigung erfolgt, sondern lediglich ein Teilbetrag zurückzuzahlen ist.

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