Sandro Kirchner, Alexander König, Klaus Holetschek, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel eine Aufklärungskampagne zu starten, mit der die 10H-Regel erläutert und auf die Bauleitplanung als Lösungsweg für die Realisierung von Windkraftanlagen in einem Abstand kleiner 10H hingewiesen wird.
Diese Aufklärungskampagne soll sowohl an Kommunen, an die Öffentlichkeit und Windkraftprojektierer gerichtet werden.
Im Jahr 2018 stellte die Windenergie 6,1% an der Bruttostromerzeugung in Bayern.
Mit der Regierungserklärung vom 27. November 2019 wurde angekündigt, die Windenergie weiter auszubauen und gemeinschaftlich mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen geeignete Standorte zu finden.
Bei der Windenergie gewährleistet die 10H-Regel in Bayern einen wichtigen Beitrag für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und der Akzeptanz der Bevölkerung für Projekte im Bereich Windenergie.
Im Zusammenhang mit der 10H-Regel wird regelmäßig fälschlicherweise behauptet, dass keine Windkraftanlagen in einem Abstand kleiner 10H mehr gebaut werden können. Jedoch kann von dem -10H-Mindestabstand- in einem mitwirkungsfreundlichen Bauleitplanverfahren (§§ 1 ff. BauGB) abgewichen werden. Insoweit ist die Bauleitplanung ein geeignetes und anerkanntes Mittel, um in einem transparenten und förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Baurecht für Windkraftanlagen unabhängig von einem 10H-Abstand zu schaffen und die Energiewende in den Kommunen unter Berücksichtigung berechtigter Anliegen der betroffenen Menschen zu steuern. Die zu berücksichtigenden Belange können im Rahmen der Bauleitplanung ermittelt, bewertet und untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden.
Die Tatsache, dass Windräder in einem Abstand kleiner 10H in Bayern gebaut werden können, muss in der öffentlichen Wahrnehmung verstärkt kommuniziert werden, um die -Spielregel- für die Nutzung der Windkraft in Bayern klarzustellen.
Dies soll durch eine Aufklärungskampagne, die den Kommunen, der Öffentlichkeit und Windkraftprojektierern Umsetzungsoptionen in einem Abstand kleiner 10H erläutert, erreicht werden. So soll der Windenergieausbau in Bayern weiter vorangetrieben werden.