Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Eric Beißwenger, Martin Schöffel, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Petra Högl, Harald Kühn, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 12 23 Tit. 812 60 wird der Ansatz für das Jahr 2020 um 1 200,0 Tsd. Euro von 132,2 Tsd. Euro auf 1 332,2 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in den westlichen Gebieten Polens und Ungarns sowie in Belgien ist die Gefahr eines Seuchengeschehens in Deutschland und in Bayern weiter gestiegen und inzwischen als sehr hoch zu bewerten.
Ein ASP-Ausbruch etwa in Brandenburg oder Sachsen wäre für Bayern aufgrund von Exportbeschränkungen nicht nur mit massiven wirtschaftlichen Folgen verbunden, sondern würde auch eine konkrete Gefahr für einen möglichen ASP-Ausbruch in Oberfranken und der Oberpfalz darstellen.
Die bayerische Veterinärverwaltung müsste erstmals eine Tierseuche effizient in der freien Fläche bekämpfen und das Überspringen in die bayerischen Hausschweinebestände verhindern. Die Bekämpfungsmaßnahmen würden zu einer Daueraufgabe und die bayerische Veterinärverwaltung vor große Herausforderungen stellen.
Bei einem Ausbruch in der Fläche ist derzeit von mehr als einer Million Hektar auszugehen. Für eine effiziente Bekämpfung müssen dort innerhalb der ersten Tage flexibel und schnell Möglichkeiten zur Fallwildsuche organisiert werden. Hierbei ist insbesondere der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras eine effektive Unterstützungsmethode. Auch müssen Möglichkeiten zur Kadaverentsorgung mit hoher Kapazität an verschiedenen Positionen zur Verfügung stehen; ein flächendeckendes Netz zur Reinigung und Desinfektion muss flexibel aufgebaut werden. Die erforderlichen Geräte müssen zentral beschafft werden, um einen bayerneinheitlichem Standard zu gewährleisten. Koordination soll durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erfolgen.
Zusätzliche Mittel sind in Höhe von einmalig 1 200 000,0 Euro erforderlich.