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Nachtragshaushalt 2019/2020:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Projektmittel für die Beteiligung an einer App und ihrer Weiterentwicklung zur besseren Durchsetzung von Fluggastrechten (Kap. 12 03 Tit. 547 55)

20.01.2020 - Änderungsantrag | 18/6121

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Eric Beißwenger, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Alexander Flierl, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Harald Kühn, Petra Loibl, Klaus Steiner, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 12 03 Tit. 547 55 wird der Ansatz für das Jahr 2020 um 150,0 Tsd. Euro von 47,4 Tsd. Euro auf 197,4 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Seit Oktober 2019 wird eine -Flugärger-App- unentgeltlich über Google Play Store und Apple Store angeboten. Die App wurde vom Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entwickelt. Sie gibt dem Fluggast eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe er im Falle einer erheblichen Verspätung oder einer Annullierung des Flugs Ansprüche geltend machen kann. Ein entsprechendes Schreiben mit allen notwendigen Daten kann erzeugt und elektronisch oder als Brief an die Fluggesellschaft versandt werden. Dazu genügt die Eingabe der Flugnummer. Die App ermittelt aus der mit ihr verknüpften Datenbank die tatsächliche Verspätung und die Flugstrecke, welche für die Berechnung des Entschädigungsanspruchs notwendig sind.
Diese App erfreut sich großer Nachfrage. Derzeit sind mit ihr jedoch nur Ansprüche wegen Verspätungen und Annullierungen abgedeckt. Ihre Funktionalität ist insbesondere um Ansprüche wegen Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung zu erweitern. Auch sollte eine unmittelbare Schnittstelle mit dem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) geschaffen werden.
Eine Beteiligung Bayerns an der notwendigen Weiterentwicklung der -Flugärger-App- wäre ein wichtiges verbraucherpolitisches Signal. Sie ermöglicht den Einstieg in eine länderübergreifende Kooperation bei der Entwicklung von zeitgemäßen Legal-Tech-Anwendungen im Verbraucherschutz. Hierfür besteht ein anteiliger Finanzierungsbedarf in Höhe von bis zu 150,0 Tsd. -.

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