Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Steffen Vogel, Martin Bachhuber, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Otto Lederer, Peter Tomaschko, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 03 23 (Brandschutz) Tit. 547 02 (Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren) wird der Ansatz für das Jahr 2020 von 50,0 Tsd. - um 500,0 Tsd. - auf 550,0 Tsd. - erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
In den knapp 7600 bayerischen Freiwilligen Feuerwehren sind über 310.000 Feuerwehrmänner und -frauen ehrenamtlich engagiert. Die dauerhafte Sicherstellung dieses enormen ehrenamtlichen Potentials ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die Zukunft. In anderen Ländern sind Gemeinden vereinzelt bereits gezwungen, Pflichtfeuerwehren zu gründen, weil sich nicht genug ehrenamtliche Helferinnen und Helfer finden. Auch wenn in Bayern vergleichbare Entwicklungen aktuell nicht absehbar sind, sind Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Feuerwehren im Interesse der Sicherheit von besonderer Bedeutung.
Die Gemeinden sollen daher verstärkt bei der Gewinnung und Bindung von ehrenamtlichen Kräften für die Feuerwehren staatlich unterstützt werden. Gerade mit Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung bei Kindern und Jugendlichen kann z.B. eine frühzeitige Bindung an die Feuerwehren erreicht werden.