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Nachtragshaushaltsplan 2019/ 2020:
hier: Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales)

hier: Aufstocken des Förderprogramms zur Kinomodernisierung und Öffnung für Zusammenschlüsse zur besseren Vermarktung kleiner und mittlerer Kinos (Kap. 16 05 Tit. 892 01)

20.01.2020 - Änderungsantrag | 18/6132

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Gerhard Hopp, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Bernhard Pohl, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2019/ 2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 16 05 Tit. 892 01 wird der Ansatz für das Jahr 2020 um 500,0 Tsd. Euro von 1.973,5 Tsd. Euro auf 2,473,5 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Bayern ist stolz darauf, mit 170 Kinostandorten und 284 Spielstätten das Flächenland mit der größten Kinodichte in Deutschland zu sein. Bayern hat zudem die meisten Programmkinos in Deutschland: insgesamt 144 - auch in Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern. Das sind gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.


Aufgrund des Erfolgs von Plattformen wie Netflix, Amazon Prime etc. kämpfen die Kinos in Stadt und Land jedoch darum, ihre Zuschauer nicht zu verlieren. Um erneut an Attraktivität zu gewinnen, müssen sie dringend investieren: sowohl in Komfort, Service und Technik als auch in neue innovative Angebote (z.B. VR Kino, Ticket Apps). Daher braucht die Branche der Kinobetreiber dringend Unterstützung.


Geplant ist, die zusätzlichen Mittel im bayerischen Förderprogramm (seit 2019: Verdopplung der Höchstsummen für die Modernisierung auf bis zu 100.000 -, für Neuerrichtungen bis zu 250.000 -; bei einer Förderquote bis zu 30%) zur Verfügung zu stellen. Zusätzliche Fördergelder sind notwendig, da zum Stichtag 30.06.2019 beim FFF Bayern für das Kinoinvestitionsprogramm 2019 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 8,3 Mio. - eingereicht wurden. Dies ist deutlich höher als im Vorjahr und eine sehr positive Entwicklung, die zeigt, dass unter den bayerischen Kinos eine hohe Investitionsbereitschaft vorhanden ist und die Erhöhung der FFF-Fördersummen als Anreiz gelungen ist. Erstmals wurde auch die maximale Zuschusshöhe von 30 Prozent empfohlen. Die Gewährung der maximalen Förderquote ist ein deutliches Zeichen zur Unterstützung der bayerischen Kinobranche, die trotz der Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr unter rückläufigen Besucher- und Umsatzzahlen leidet und deshalb nur sehr schwer Rücklagen für Investitionen bilden kann.


Daher wird eine einmalige Erhöhung des Mittelansatzes vorgeschlagen. Die zusätzlichen Mittel werden insbesondere in der Fläche eine positive Wirkung haben. Kino muss in ganz Bayern auch weiterhin ein Erlebnisort bleiben.

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