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Nachtragshaushaltsplan 2019/2020:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Modellprojekt zum Anschluss von Reha-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (Kap. 14 03 Tit. 893 75)

21.01.2020 - Änderungsantrag | 18/6125

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath, Harald Kühn, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Petra Högl, Klaus Holetschek, Sandro Kirchner, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf für den Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen: Bei Kap. 14 03 Tit. 893 75 wird der Ansatz für das Jahr 2020 um 500,0 Tsd. Euro von 1.500,0 Tsd. Euro auf 2.000,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Der optionale Anschluss von Reha-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) ist derzeit noch nicht geregelt. Das Thema soll in einem zweiten Digitalen Versorgungsgesetz (DVG II) aufgegriffen werden Dieses wird nach den derzeitigen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums Ende Januar dieses Jahres vorgestellt werden, der Gesetzgebungsprozess wird nicht vor Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Gesetzliche Fristen für die optionale Anschlussregelung sind deshalb noch nicht bekannt. Durch ein Modellprojekt an den Standorten Bad Kötzting, Bad Gögging und Bad Kissingen soll die optionale Anbindung von Reha-Einrichtungen an die TI erprobt und danach im Wege von best practise weitergegeben werden, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Bayern soll damit eine Vorreiterrolle beim Anschluss der nichtapprobierten Berufe an die TI übernehmen.

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