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Deutschland soll kein Streikland werden - Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge für ein faires Miteinander regeln

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/659

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Thomas Huber, Gerhard Hopp, Petra Högl, Kerstin Schreyer, Bernhard Seidenath, Andreas Schalk, Andrea Behr, Leo Dietz, Alex Dorow, Holger Dremel, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Petra Guttenberger, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Jenny Schack, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Peter Wachler, Josef Zellmeier, Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag stellt fest, dass das Streikrecht und seine Verankerung in der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes wichtige Errungenschaften der wirtschaftlichen Grundordnung Deutschlands sind.


Der Landtag erkennt ausdrücklich an, dass den Gewerkschaften und dem Streikrecht eine wichtige Rolle zukommt, um angemessene Bedingungen für viele Beschäftigte in Deutschland zu erreichen.


Der Landtag stellt jedoch auch fest, dass die Belastungen für die Menschen und Unternehmen in Deutschland durch Streiks erheblich zunehmen, vor allem durch immer häufigere und immer weitreichendere Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge und zentralen Infrastruktur - wie zum Beispiel im Verkehrswesen. Streiks in diesen Bereichen treffen nicht nur den jeweiligen Arbeitgeber, sondern betreffen vor allem die Menschen, die auf diese Leistungen im täglichen Leben angewiesen sind. Auch die volkswirtschaftlichen Schäden nehmen zu, die durch Streiks entstehen.


Der Landtag fordert daher die Staatsregierung auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im Rahmen der grundgesetzlichen Vorgaben ein fairer Ausgleich zwischen den berechtigten Streikmöglichkeiten und den Interessen der von Streiks betroffenen Menschen und Unternehmen hergestellt wird.


Dazu soll sich die Staatsregierung weiterhin dafür einsetzen, dass das Streikrecht im Dialog mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften so weiterentwickelt wird, dass die Versorgung der Bevölkerung in zentralen Bereichen der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge jederzeit gewährleistet bleibt, insbesondere durch



  • die Einführung eines obligatorischen, der Tarifautonomie genügenden Schlichtungsverfahrens, das vor jedem Streik in Bereichen der Daseinsvorsorge und zentralen Infrastruktur durchgeführt werden muss;

  • eine verpflichtende Ankündigungsfrist in Bereichen der Daseinsvorsorge und zentralen Infrastruktur von vier Tagen nach gescheiterter Schlichtung, damit sich die Menschen auf den Streik einstellen können;

  • verpflichtende Vereinbarungen zur Mindestversorgung und Notdiensten durch die Tarifparteien.



Art.9 Absatz 3 Grundgesetzes und das darin verankerte Streikrecht sichern den sozialen Frieden und eine faire Ordnung des Arbeitslebens.


Deutschland ist im internationalen Vergleich kein führendes -Streikland-. Allerdings nehmen die Belastungen der Menschen und Unternehmen durch häufigere und großflächigere Streiks vor allem in Bereichen der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge spürbar zu. Warnstreiks und Unterstützungsstreiks tragen dazu ebenfalls bei. Gerade jetzt in dieser geopolitisch und wirtschaftlich komplizierten Lage muss die Balance zwischen berechtigtem Arbeitskampf und Stabilität des Wirtschaftsstandorts gehalten werden. Zu sehen ist auch, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten durch Streiks zunehmend belastet wird.


Die Streiks bei der Bahn sind dafür nur ein Beispiel. Die Bahn sollte ein zuverlässiges Verkehrsmittel sein. Ständiges Lahmlegen zentraler Teile der Infrastruktur richten sich letztendlich nicht gegen den Tarifpartner, sondern gegen die Fahrgäste. Zudem müssen Lieferketten im Güterverkehr sichergestellt werden. Inflationäres Streiken im Personen- und Güterverkehr schädigt das Ansehen Deutschlands als Reiseland und Wirtschaftsstandort.


Daher müssen vor allem in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der zentralen Infrastruktur - insbesondere im Verkehrssektor - gesetzliche Leitplanken formuliert werden, die wieder ein faires Miteinander herstellen. Ziel muss es sein, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zu wahren und unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu vermeiden.


Dazu gibt es eine Vielzahl von Vorschlägen, die diskutiert werden sollen. So hat beispielsweise der Freistaat Bayern bereits im Jahr 2015 einen Entschließungsantrag für ein neues Streikrecht eingebracht (BR-Drs. 294/15 vom 16.06.2015). Ganz aktuell hat auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) im Dezember 2023 dazu ihre Überlegungen vorgestellt.

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