Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Jürgen Baumgärtner, Barbara Becker, Ute Eiling-Hütig, Klaus Holetschek, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Manuel Westphal, Florian Streibl, Fabian Mehring, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die im Rahmen des MDK-Reformgesetzes festgelegte Maximalgrenze in Höhe von bis zu vier Prozent des Pflegebudgets für die zusätzliche Berücksichtigung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Pflegebudget der Kliniken angehoben wird. Der Landtag spricht sich für eine Grenze von bis zu zehn Prozent aus.
Der Fachkräftemangel in der Pflege nimmt weiter zu. Ein wichtiges Ziel ist es daher, Pflegefachkräfte so weit wie möglich zu entlasten, damit sich diese auf ihre eigentlichen pflegerischen Aufgaben konzentrieren können. Von Hilfstätigkeiten wie etwa der Reinigung der Patientenbetten oder der Materialwirtschaftstätigkeiten auf Station sollten Pflegefachkräfte so weit wie irgend möglich entlastet werden. Die Träger brauchen Anreize, solche Hilfstätigkeiten von Pflegefachkräften weg auf andere Beschäftigte zu übertragen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde beschlossen, die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus dem DRG-System herauszulösen und zukünftig gesondert zu vergüten. Die Ausgliederung soll erstmals im Budgetjahr 2020 erfolgen.
Dabei sieht der Gesetzgeber im Rahmen des PpSG unter § 6a KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) vor, dass die Krankenhäuser mit den Kostenträgern ein krankenhausindividuelles Pflegebudget vereinbaren. Hierbei wurde unter anderem festgelegt, dass bei der Vereinbarung des Pflegebudgets ab dem Jahr 2020 auch Maßnahmen berücksichtigt werden können, die zu einer Entlastung von Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen führen. Aktuell hat der Bundestag im Rahmen des MDK-Reformgesetzes über einen Änderungsantrag den ursprünglich angedachten Betrag für pflegeentlastende Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht, die nun budgeterhöhend berücksichtigt werden können.
Eine Entlastung des Pflegepersonals durch pflegeentlastende Maßnahmen ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Organisation medizinischer Bedarfe durch Logistikkräfte, Essensbestellung und -verteilung durch Servicekräfte, Akten- und Stationsorganisation durch Stationssekretärinnen und -sekretäre werden inzwischen in vielen Kliniken, auch trägerübergreifend, durch Personen ohne pflegerische Ausbildung erbracht. Die Delegation der genannten Aufgaben hat neben der Linderung des Pflegepersonalmangels, der sich insbesondere in den Ballungsgebieten zunehmend zuspitzt, auch den Effekt, dass die Pflege aufgewertet wird, da sich Pflegekräfte auf die patientennahen Aufgaben konzentrieren können.
Daher muss bei der aktuell anvisierten Obergrenze für die Berücksichtigung von pflegeentlastenden Maßnahmen in Höhe von bis zu vier Prozent im Rahmen der neuen Pflegebudgetierung nachjustiert werden. Derzeit liegt der Anteil an patientennahen Tätigkeiten im Pflegebereich, der auf andere Berufsgruppen delegiert wird, in der Praxis in zahlreichen Krankenhäusern zwischen siebeneinhalb und zehn Prozent. Die Maximalgrenze zur Berücksichtigung von pflegeentlastenden Tätigkeiten muss demnach auf zehn Prozent erhöht werden. Ansonsten sehen sich viele Krankenhäuser gezwungen, pflegeentlastende Tätigkeiten wieder auf die Pflege zurück zu delegieren. Dies hätte negative Auswirkungen sowohl auf die Attraktivität des Pflegeberufes als auch auf die unmittelbare Patientenversorgung. Zudem würde sich der Fachkräftemangel in der Pflege weiter verschärfen, da sich die Kliniken gegenseitig noch stärker Pflegepersonal abwerben würden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden bzw. zu vermindern.