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zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020
(2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - 2. NHG)
(Drs. 18/7140)
hier: Erhöhung der globalen Rückbürgschaft des Freistaates Bayern gegenüber der LfA Förderbank Bayern

14.04.2020 - Änderungsantrag | 18/7326

Initiatoren:
Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Alexander König, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

In § 1 Nr. 3 wird die Angabe -2 000 000 000 -- durch die Angabe -12 000 000 000 -- ersetzt.



Nach der -Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19- durch die Europäischen Kommission vom 3. April 2020 ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen mittels Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen die den Kredit ausreichende Bank zu 100 % staatlich abzusichern. Darüber hinaus soll der Corona-Schutzschirm-Kredit der LfA Förderbank Bayern zukünftig für Darlehenshöchstbeträge bis zu 30 Mio. - möglich sein. Beides führt zu erheblichen Risikosteigerungen bei der LfA Förderbank Bayern. Um die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Förderbank bei der Unterstützung mittelständischer Unternehmen zur Überwindung der Corona-Krise in ausreichendem Umfang sicherzustellen, ist der Ermächtigungsrahmen auf 12 Mrd. - anzuheben anstatt, wie ursprünglich geplant, auf 2 Mrd. -. Diese zusätzliche Erhöhung des Garantierahmens für die LfA Förderbank Bayern soll aber nicht zu einem höheren Gesamtrahmen für Risikoübernahmen von Seiten des Freistaats im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie führen. Deshalb wird parallel im Entwurf des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes (Drs. 18/7141) der dort geplante Garantierahmen um 10 Mrd. - auf dann 26 Mrd. - herabgesetzt.

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