Martin Schöffel, , Tanja Schorer-Dremel, , Eric Beißwenger, , Volker Bauer, , Barbara Becker, , Wolfgang Fackler, , Alexander Flierl, , Petra Högl, , Martin Huber, , Petra Loibl, , Thorsten Schwab, , Klaus Steiner, , Martin Wagle, , Manuel Westphal, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Leopold Herz, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Joachim Hanisch, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Der Bayerische Landtag unterstützt alle Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung für einen wirksamen Grundwasserschutz und eine praxistaugliche Umsetzung der Düngeverordnung.
Die neue Düngeverordnung stellt für die Landwirtschaft eine große Herausforderung dar. In belasteten Gebieten sieht diese tiefgreifenden Eingriffe in die landwirtschaftliche Produktionstechnik vor. Die Einteilung dieser sog. -roten Gebiete- muss deshalb verursacherorientiert und nachvollziehbar erfolgen.
Der Landtag fordert die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die anstehende allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von nitrat- und phosphatbelasteten Gebieten so zu gestalten, dass sie die tatsächlichen natürlichen Gegebenheiten und Standortfaktoren berücksichtigt. Die Intensität der Landbewirtschaftung ist auf die belasteten Gebiete als zusätzliches Kriterium bei der Binnendifferenzierung heranzuziehen, um extensiv bewirtschaftete Gebiete und Flächen zusätzlich von den roten Gebieten auszunehmen. Die Kriterien für die Einstufung der einzelnen belasteten Gebiete müssen transparent beschrieben werden, so dass es für die Betroffenen nachvollziehbar wird, warum ihre Flächen mit einbezogen wurden. Dies ist öffentlich zu machen.
Die Betriebe dürfen nur soweit als unabdingbar in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt werden. Für die zur Ausweisung der Gebiete herangezogenen Grundwassermessstellen sollen zur Qualitätssicherung der Messergebnisse zusätzlich ein Anforderungsprofil erstellt und das Messverfahren bundeseinheitlich vorgegeben werden. Im Hinblick auf eine bessere Akzeptanz bei den Betroffenen sollte außerdem geprüft werden, ob die Messstellen von einer externen, unabhängigen Stelle (z.B. TÜV) begutachtet werden sollen.
Außerdem bittet der Landtag die Staatsregierung, im Rahmen der im akuellen sowie in künftigen Haushalten vorhandenen Stellen und Mittel folgende Maßnahmen schwerpunktmäßig umzusetzen:
- Verstärkte Beratung zum effizienten Düngemitteleinsatz und zu einzelbetrieblichen Anpassungsstrategien (z.B. N/P-reduzierte Fütterung in der Tierhaltung sowie pflanzenbauliche und organisatorische Maßnahmen),
- Information und Beratung zum Einsatz von Instrumenten des -precision farming- und der Digitalisierung,
- Einrichtung von Demo-Betrieben, die mit gezielten produktionstechnischen Maßnahmen auf die düngerechtlichen Vorgaben reagieren. Auch die Möglichkeit der Digitalisierung zur gezielten Düngung soll dabei mit einbezogen werden.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, sich beim Bund für die Förderung von innovativen Maßnahmen zum Nährstoffmanagement aus dem Investitions- und Zukunftsprogramm "Bundesmilliarde" einzusetzen.
Die vom Bundesrat am 27.03.2020 beschlossene Düngeverordnung ist für die Landwirtschaft eine große Herausforderung. Sie enthält deutliche Verschärfungen beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern sowie schwerwiegende zusätzliche Einschränkungen für die nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete, wie zum Beispiel die Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent unter Bedarf im Durchschnitt des Betriebes.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind für eine Akzeptanz der rechtlichen Vorgaben unabdingbar. Dies gilt insbesondere auch für die Einteilung der belasteten Gebiete, bei denen die Eingriffe in der Bewirtschaftung in Zukunft noch deutlich größer sind, als bisher.
Die ordnungsrechtliche Reduzierung des Stickstoffeinsatzes erfordert eine Effizienzsteigerung durch Umsetzung zahlreicher produktionstechnischer Maßnahmen. Um die Anliegen der Landwirtschaft und des Grundwasserschutzes in Einklang zu bringen, müssen diese gezielt genutzt und ausgeschöpft werden.
Landwirte, die dies erfolgreich umsetzen, sollten ihre Erfahrungen an die Berufskollegen weitergeben. In das Demonstrationsbetriebsnetz zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sind deshalb zusätzliche Betriebe aufzunehmen, die mit gezielten produktions-technischen Maßnahmen auf die Vorgaben der Düngeverordnung reagieren, das betriebliche Nährstoffmanagement optimieren und dadurch wirtschaftliche Einbußen begrenzen.