Klaus Stöttner, , Sandro Kirchner, , Martin Schöffel, , Alexander König, , Tanja Schorer-Dremel, , Martin Bachhuber, , Barbara Becker, , Eric Beißwenger, , Holger Dremel, , Norbert Dünkel, , Wolfgang Fackler, , Alexander Flierl, , Karl Freller, , Max Gibis, , Petra Guttenberger, , Hans Herold, , Michael Hofmann, , Gerhard Hopp, , Martin Huber, , Petra Högl, , Harald Kühn, , Beate Merk, , Benjamin Miskowitsch, , Martin Mittag, , Walter Nussel, , Franz Josef Pschierer, , Ulrike Scharf, , Angelika Schorer, , Thorsten Schwab, , Klaus Steiner, , Walter Taubeneder, , Gerhard Waschler, , Josef Zellmeier, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Hans Friedl, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Joachim Hanisch, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich für eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Ferienzimmern und -wohnungen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich einzusetzen, um deren Vermietung als zusätzliche Einnahmequelle für die heimische Landwirtschaft besser nutzbar zu machen. Des Weiteren wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, über die Ergebnisse dieser Verbesserungen dem Landtag zu berichten.
-Urlaub auf dem Bauernhof- ist besonders für Familien attraktiv, da ländliche Gegenden äußerst erholsame Bedingungen bieten und der Umgang mit Tieren und Pflanzen besonders für Kinder einen hohen pädagogischen Wert besitzt. Das Konzept bringt nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieben selbst, sondern auch der regionalen Infrastruktur und den ländlichen Räumen viele Vorteile, etwa durch die Stärkung des Tourismus oder die Verhinderung von Leerständen durch Umnutzungen nicht mehr benötigter Gebäude. Letztlich leistet dieses -zweite Standbein- einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der wertvollen kleinbäuerlichen Struktur in Bayern.
Auf Grund der einschränkenden Regelungen des § 35 BauGB sind dem Ausbau mit Ferienzimmern oder -wohnungen jedoch enge Grenzen gezogen. Hintergrund ist, dass der bauliche Außenbereich von Bebauung freigehalten und vor Zersiedelung geschützt sein soll. Sollen durch ein Bauvorhaben zusätzliche Betten und Wohnungen realisiert werden, ist das nur möglich, wenn sie als sog. -mitgezogene Betriebsteile- von der baurechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe mitumfasst sind (vgl. BayVGH vom 25. September 1995, BRS 57 Nr. 101). Eine Änderung der restriktiven bundesgesetzlichen Regelung ist aus Sicht von Staatsregierung und Bundesregierung derzeit nicht angezeigt (vgl. BT-Drs. 19/9906).
Zwar enthält für den bayerischen Vollzug die Gemeinsame Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 20. Dezember 2016 (AllMBl. Nr. 1/2017) zahlreiche Hinweise. Jedoch finden diese in der Genehmigungspraxis nicht ausreichend Berücksichtigung. Insbesondere wird die Frage, ob die landwirtschaftsfremde Betätigung dem landwirtschaftlichen Betrieb -untergeordnet- ist, von den Genehmigungsbehörden uneinheitlich beurteilt. Gerade kleinere Betriebe mit geringeren Erträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion haben oftmals Schwierigkeiten, den lediglich -untergeordneten- Charakter der Vermietung von Ferienzimmern und -wohnungen zu belegen. Ein bayernweit einheitlicher Vollzug hilft gerade kleineren Betrieben die Kriterien auf den eigenen Betrieb anzulegen, um sie gezielt erfüllen zu können.