Thomas Kreuzer, Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Franz Rieger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter
Der Landtag begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ankäufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank. Darin stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Beschlüsse wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht von der währungspolitischen Kompetenz der EZB gedeckt seien.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in diesem Sinne auf Bundesebene weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der europäischen Niedrigzinspolitik für die Bürger und Unternehmen in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB einzusetzen.
Daneben wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass künftig sichergestellt wird, dass der EZB-Rat zu seinen geldpolitischen Beschlüssen (Monetary policy decisions) den Mitgliedsstaaten eine ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation der zugrunde liegenden Verhältnismäßigkeitsprüfung vorlegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2020 mehreren Klagen gegen den umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB überwiegend stattgegeben. Das Gericht entschied, dass die Anleihekäufe der EZB teilweise verfassungswidrig sind.
Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht die langjährige kritische Haltung Bayerns zu den Anleihekäufen der EZB. Die expansive Geldpolitik der EZB hat in Krisenzeiten ihre Berechtigung. Langfristige Risiken einer ultralockeren Geldpolitik der EZB mit jahrelangen Null- und Negativzinsen dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Die Anleihekäufe laufen seit März 2015 und haben ein Volumen von über zwei Billionen Euro erreicht. Die negativen Auswirkungen nehmen mit wachsendem Umfang und fortschreitender Dauer zu. Gerade das durch die Aufkäufe abgesenkte Zinsniveau stellt die Grundprinzipien des Wirtschaftens auf den Kopf. Sparen mit Negativzinsen zu bestrafen und Schulden zu belohnen, setzt langfristig für Staaten und Bürger falsche Anreize. Gerade in der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig solide Finanzen für ein wirkungsvolles Agieren von Staaten und Unternehmen sind.